🍌🍍Aldi Süd - Bei der #Werbung mit einer #Preisermäßigung ist die #Vorteilhaftigkeit des beworbenen Preises auf Grundlage des vorherigen Preises des betreffenden Artikels im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 98/6/EG zu bestimmen

👉 EuGH, Urteil vom 26.09.2024 - C‑330/23, MIR 2024, Dok. 077 - http://miur.de/3406

#Wettbewerbsrecht #Preisangabe #Rabatt #Rabattwerbung #Irreführung #Preisnachlass

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EuGH, Urteil vom 26.09.2024 - C‑330/23 - Aldi Süd - Bei der Werbung mit einer Preisermäßigung ist die Vorteilhaftigkeit des beworbenen Preises auf Grundlage des vorherigen Preises des betreffenden Artikels im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 98/6/EG zu bestimmen

OLG Frankfurt a.M.: Battery Box - Bei einer #Preiswerbung für Photovoltaik-Produkte muss der #Gesamtpreis die Angabe der #Umsatzsteuer enthalten

👉 http://miur.de/3300

#Preisangabe #Preisangabenverordnung #PAngV #Wettbewerbsrecht #Werbung

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OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.05.2023 - 6 W 28/23 - Battery Box - Bei einer Preiswerbung für Photovoltaik-Produkte muss der Gesamtpreis die Angabe der Umsatzsteuer enthalten

Für den Weg zum Getränkemarkt... 😎 🥵☀️🍹

EuGH: zzgl. #Pfand - Der Begriff des #Verkaufspreis|es in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den #Pfandbetrag, den der #Verbraucher beim Kauf von Waren in #Pfandbehälter|n zu entrichten hat

http://miur.de/3293

#Preisangabe #Wettbewersrecht #Transparenz

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EuGH, Urteil vom 29.06.2023 - C‑543/21 - zzgl. Pfand - Der Begriff des Verkaufspreises in Art. 2 Buchst. a Richtlinie 98/6/EG enthält nicht den Pfandbetrag, den der Verbraucher beim Kauf von Waren in Pfandbehältern zu entrichten hat

Verpackungslizenz? Was beim Online-Verkauf eigener gedruckter Bücher zu beachten ist

OLG Frankfurt a.M.: Irrtümlich überhöhter Preis - Eine irreführende #Preisangabe iSv § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines #Irrtum|s nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist http://miur.de/3244 #Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022 - 6 U 276/21 - Irrtümlich überhöhter Preis - Eine irreführende Preisangabe im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist