OLG Frankfurt a.M.: Irrtümlich überhöhter Preis - Eine irreführende #Preisangabe iSv § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines #Irrtum|s nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist http://miur.de/3244 #Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.11.2022 - 6 U 276/21 - Irrtümlich überhöhter Preis - Eine irreführende Preisangabe im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist