OLG Frankfurt a.M.: Irrtümlich überhöhter Preis - Eine irreführende #Preisangabe iSv § 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines #Irrtum|s nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist http://miur.de/3244 #Wettbewerbsrecht
