BGH: #Gesamtpreis schießt nicht den #Pfandbetrag ein - Wird für Waren in Pfandbehältern geworben, ist der jeweilige Pfandbetrag gesondert auszuweisen
💡 Der Bergriff des Verkaufspreises nach Art. 2 Buchst. a der Preisangabenrichtlinie entspricht dem Gesamtpreis. Die gesonderte Angabe des Pfandes ermöglicht Verbrauchern den Vergleich/die Beurteilung des Preises.
#Werbung #Wettbewerbsrecht #Pfand
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