Neutral, aber nicht farblos:
Warum die Polizei in Itzehoe die Regenbogenfahne hisst
„Klares verfassungsrechtliches Fundament“:
Das Zeigen der Regenbogenfarben ist kein Widerspruch gegen das Neutralitätsgebot, „sondern eine logische Konsequenz im täglichen Dienst. Es signalisiert, dass wir für die Gleichberechtigung aller Menschen einstehen und somit unserem Auftrag des Schutzes der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachkommen."



