Juristische Neubewertung des #Schwarzfahrens im #ÖPNV braucht keine pauschale Beschimpfung und keine widerholten Halbwahrheiten. Warum ist es nicht möglich, sachlich das Für und Wider zu diskutieren? Haben wir das verlernt?
Arme einsperren oder vom #ÖPNV ausperren zu wollen ist schäbig, und widerspricht dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetz!
>>
Das im #Grundgesetz aufgeführte #Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat dazu, Defizite einzelner Bürger auszugleichen, welche ihre Rechte nicht wahrnehmen können - z. B. die #Freizügigkeit nach Art. 11 GG: Die Garantie des Grundrechts „Freizügigkeit“ ist nur dann sinnvoll, wenn auch die materiellen Voraussetzungen bestehen, dass der Deutsche die Freizügigkeit auch genießen kann, d. h. die Gemeinschaft hat die Möglichkeiten zur Ortsveränderung zu garantieren. Damit gehören öffentliche Verkehrsangebote, die für jedermann erreichbar sind und von jedem nutzbar, zu den materiellen Grundlagen einer #Demokratie, um das „soziale Grundrecht auf Mobilität“ zu gewährleisten (#ÖPNV als Aufgabe der „#Daseinsvorsorge“).
<<
Reinhardt, W. (2018). Rechtsgrundlagen des Öffentlichen Personennahverkehrs. In: Öffentlicher Personennahverkehr. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-22059-4_2





