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LG Hamburg: AfD-Politikerin Alice Weidel muss satirische Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" hinnehmen

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27.04.2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen (Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 324 O 217/17, nicht rechtskräftig).

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Ich mach jetzt mal einen auf Nazi-Bitch-Partei:
Ich piekse mir zu Hause in den Oberarm. Dann geh ich zu einer Versammlung dieses Nazis und breche, wenn mich möglichst die Medien direkt im Bild haben, theatralisch zu Boden. Und komme erst im Krankenhaus wieder zu mir und lalle was von Attentat durch Nazis...

Das Schlimme ist, genau DAS traue nicht nur ich dem Oberbitcher und seiner Nazibitchpartei ohne zu zögern zu.

Zum Glück hat die Spitzenbitch von einem durch den Stich beim Oberbitcher aufgetretenen "präkollaptischen Ereignis" mit Schwindel, Übelkeit und Brechreiz gesprochen. Und *das* ist wieder normal. Wenn ich irgend einen von diesen Bitchern sehe, krieg ich das auch immer. Dazu braucht es gar keine Injektion

#nazis #nazibitch #falseflag #brechreiz #schwindel #betrug #lüge #opferrolle