LG Hamburg: AfD-Politikerin Alice Weidel muss satirische Bezeichnung als "Nazi-Schlampe" hinnehmen

Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der AfD-Politikerin Alice Weidel auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Norddeutschen Rundfunk zurückgewiesen. Der Antrag richtet sich gegen eine Äußerung des Moderators der NDR-Sendung "extra 3" vom 27.04.2017, in der die Antragstellerin als "Nazi-Schlampe" bezeichnet wurde. Nach der Entscheidung des Gerichts handelt es sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen (Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 324 O 217/17, nicht rechtskräftig).

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