Das Recht, gegen anlasslose #Vorratsdatenspeicherung durch #KESY #Kennzeichenscanner in #Brandenburg zu klagen, musste der #Pirat #MarkoTittel erst vor dem brandenb. Verfassungsgerichtshof einklagen. Das Landgericht gab ihm jetzt ziemlich komplett recht.
Und Brandenburg?
- Polizei: wir scannen weiter (nur speichern wir nicht mehr alles)
- CDU: wir machen ein neues Gesetz (dann speichern wir wieder alles)
*seufz*
Glückwunsch und Dank an Marko Titel 🎉
https://www.nd-aktuell.de/artikel/1165918.datenschutz-die-polizei-darf-nicht-wissen-wohin-herr-tittel-faehrt.html
Die Polizei darf nicht wissen, wohin Herr Tittel fährt (nd-aktuell.de)

Das Landgericht Frankfurt (Oder) stufte die alte Praxis der Kennzeichenerfassung im Aufzeichnungsmodus in einem konkreten Fall als rechtswidrig ein. Ein Mitglied der Piratenpartei hatte geklagt.