#Gerichtsbesuch Option 3: Außerdem ist sozusagen der Gegenbesuch möglich. #Lehrer*innen können #Richter*innen in den #Unterricht einladen, egal ob zu bestimmten Themen oder ganz allgemein zu Fragen nach #Recht und #Rechtsstaat. Und keine Sorge: Richter*innen sind kritische Fragen gewohnt. In BaWü gibt es sogar ein besonderes Projekt #RechtsstaatmachtSchule dafür, das jetzt wieder starten soll. https://www.justiz-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Projekt_+Rechtsstaat+macht+Schule.
Projekt: Rechtsstaat macht Schule

#Gerichtsbesuch Option 2: Viele #Gerichte bieten ein kurzes #Praktikum für #Schüler*innen an (#BORS und #BOGY). Entweder auf der Homepage des Gerichts schlau machen oder eine Mail an die #Poststelle des jeweiligen Gerichts schicken.
#Gerichtsbesuch Option 1: Fast alle #Gerichtsverhandlungen sind öffentlich. Lehrer*innen können also gern mit ihren Klassen eine #Verhandlung besuchen. Einfach vorher anmelden und mit der Richterin/dem Richter absprechen. Viele Kolleg*innen nehmen sich gern Zeit, um den Fall und das Verfahren vorher zu erläutern und hinterher Fragen zu beantworten.
@HJB Danke für das Teilen dieser Erfahrung. Am besten vorab den #Gerichtsbesuch anmelden und mit der Richterin/dem Richter sprechen. Dann kann sie/er sich Zeit nehmen und vorab ein etwas zum Fall und zum Ablauf erklären und hinterher Fragen beantworten. Gerichte bieten auch kurze #Praktika (#BORS und #BOGY) für Schüler an. Lehrer*innen dürfen Richter*innen auch gern in den Unterricht einladen. Nichts ist besser als unmittelbarer Austausch! Und Richter*innen sind kritische Fragen gewohnt ;-)