»Radler, die mit Fußgängern das machen, was Autofahrer mit Radlern machen: mit hoher Geschwindigkeit am langsameren praktisch ohne Sicherheitsabstand vorbeifahren. Das geht auch mit den Autos meist ohne Unfall ab, nerven tut es trotzdem.«
Damit hast du einen wesentlichen Teil des Problems sehr schön zusammengefasst finde ich. Die konkrete Situation in der s.g. #Mahü ist aber so, dass im #FuZo Bereich eh schon #Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben ist (das sind 5km/h in Ö.). Für separate Spuren fehlt der Platz. Mein Ansatz geht eher in die Richtung das knappe Vorbeifahren zu thematisieren. Österreich wäre nicht das erste Land, das auch für Fußgänger Mindestabstände beim Überholen einführt. In diesem Beitrag habe das ausführlicher untersucht. https://ingo.lantschner.name/post/2025-12-03-schrittgeschwindigkeit/#quick-start

Schrittgeschwindigkeit: Schutz oder Schikane?
Darüber, wie schnell in Wohnstraßen und Fußgängerzonen gefahren werden darf, lässt sich trefflich streiten. Für die einen sind es gerade einmal 3–5 km/h, andere sehen bis zu 15 km/h noch als Schrittgeschwindigkeit an. Doch was meinen unabhängige Gerichte und Experten und welche Bedeutung hat die korrekte Auslegung im Alltag überhaupt?






