3/3 Das Gericht hat nur im Eilverfahren entschieden. Es ist kein Freispruch. „Prüfen“ heißt für mich: Verbotsantrag vorbereiten und zum Bundesverfassungsgericht. Nicht: das Gutachten totprüfen. Ich unterstelle Ihnen niedere Motive, Herr Dobrindt. Sie schützen eine Partei, die unsere Demokratie angreift.

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