Entschieden ist noch nichts und ich hab persönlich ein großes Problem damit, irgendwelchen #Selbstbereicherungsnazis die Schlüssel zur Macht zu übergeben.
Die EU-Grundrechteagentur hat ihren aktuellen Grundrechte-Bericht 2025 veröffentlicht, zu dem wir mit Erkenntnissen aus Deutschland beigetragen haben.
Zu den größten Herausforderungen zählen:
👉 Bedrohung der #Demokratie durch #Desinformation / Falschinformation
👉 #Gewalt gegen #Frauen
👉 #Diskriminierung und #Rassismus
👉 Rechtsverletzungen von Migrant*innen an den EU-Grenzen
👉 digitale Technologien
https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2025-fundamental-rights-report-2025_en.pdf
Was tun gegen die gespaltene Gesellschaft? Wehrpflicht? Soziales Jahr? Socialmediaverbot für Teenager?
Ich glaube es würde dem gesellschaftlichen Zusammenhalt gut tun, wenn mal ein Politiker für seine Verfehlungen in den Knast geht. Jens Spahn würde sich anbieten.
via Mick Klöcker
Die wolligen Deichbewohner spielen Gerichtsverhandlung.
Es gibt einen Schafrichter und mehrere Geschorene.
🐑🐑🐑
Die Fähren in Kiel zählen zum Nahverkehr und sind jetzt digital vernetzt. In Kooperation mit NAH.SH hat die Stadt ein innovatives Leitsystem für den Fährverkehr entwickelt. 💡 Es liefert die Datenbasis zur besseren Integration der Fähren in den Umweltverbund. Abfahrts- und Ankunftszeiten sowie Auslastung der Schiffe werden an allen Anlegern und in Mobilitäts-Apps in Echtzeit angezeigt. 🌊
🔎 https://www.nah.sh/de/themen/neuigkeiten/im-faehrverkehr-digital-unterwegs/
Schallende Ohrfeige für 4. Strafsenat des OLG Dresden, welches sich weigerte das Verfahren gegen mutmaßliche NSU Unterstützerin Susanne Eminger zu eröffnen
Wie vor wenigen Tagen berichtet, hat der Bundesgerichtshof die Entscheidung des 4. Strafsenats des OLG Dresden, Susanne Eminger vor einer Verhandlung wegen Unterstützung des NSU zu bewahren, aufgehoben.
Jetzt liegt die Begründung des BGH vor.
So hatte der 4. Strafsenat des OLG, Vorsitzender ist dort Richter am OLG Schlüter-Staats (berüchtigt spätestens seit seiner Verhandlungsführung im Verfahren gegen Antifaschist:innen im Antifa-Ost Komplex), mal kurzerhand das OLG München gerügt. Der Senat stellte fest, er "wolle im Hinblick auf den Vorsatz" von André Eminger, den das OLG München bekanntermaßen verurteilt hatte, nicht die selben Schlüsse ziehen.
Der ganze OLG-Beschluss ist dem BGH so suspekt und getragen vom dem Bemühen, Susanne Eminger vor einem Prozess vor dem OLG zu bewahren, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, das Verfahren vor einem anderen Senat des OLG zu eröffnen, namentlich um "die Unvoreingenommenheit des Tatgerichts zu wahren". Offensichtlich hat der BGH den Eindruck, dass der 4. Strafsenats unter Vorsitz von Schlüter-Staats, derart zu Gunsten von Susanne Eminger, der engsten Freundin Beate Zschäpes, voreingenommen ist, dass eine Verhandlung unter dessen Vorsitz keinen Sinn mache.
Beschluss als PDF auf der Seite des BGH
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