Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Jetzt auch offiziell verfassungswidrig?
In einem meiner vorherigen Blogposts habe ich euch erklärt, was hinter dem sogenannten „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ steckt. Jetzt hat der Bundestag Sachverständige geladen – und die Anhörung im Verkehrsausschuss hat das bestätigt, was ich befürchtet hatte. Und noch mehr.
Der entscheidende Satz dieser Anhörung:
VCD-Bundesvorsitzende Christiane Rohleder hat in ihrer Stellungnahme etwas gesagt, das eigentlich alle Alarmglocken läuten lassen müsste: Der Gesetzentwurf sei „offensichtlich verfassungswidrig„.
Nicht „problematisch“. Nicht „bedenklich“. Offensichtlich verfassungswidrig.
Der Grund: Das Gesetz stufe Infrastrukturvorhaben, die keinen Verfassungsrang haben, durch die Zuschreibung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ höher ein als den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen – der explizit in Artikel 20a des Grundgesetzes mit Verfassungsrang verankert ist.
Das ist keine Kleinigkeit. Hier soll per einfachem Gesetz das Grundgesetz ausgehebelt werden. Wenn das stimmt – und ich habe keinen Zweifel an Rohleders Einschätzung, dann ist dieses Gesetz nicht nur naturschutzfeindlich, sondern schlicht rechtswidrig.
„Wenn alles überragend ist, ist nichts mehr überragend“.
Ein zweiter Kritikpunkt zog sich wie ein roter Faden durch die Anhörung: der inflationäre Gebrauch des Begriffs „überragendes öffentliches Interesse“.
Klaus Ritgen von der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände kritisierte genau das. Und Verwaltungsrechtlerin Franziska Heß brachte es auf den Punkt: „Wenn nun praktisch alles überragend ist, verliert der Begriff letztlich seine Funktion.“ Die intendierte Vorrangwirkung laufe damit ins Leere.
Mit anderen Worten: Das Gesetz torpediert sich mit seinem eigenen Instrument selbst.
Realkompensation: Die Kritik bleibt
Wie ich bereits im letzten Blogpost erklärt habe, soll echte Naturkompensation vor Ort durch bloße Geldzahlungen ersetzt werden können. Auch in der Anhörung stieß genau das auf entschiedenen Widerspruch – von Heß wie auch von Rohleder. Heß‘ Einschätzung ist ernüchternd: Kein Vorhabenträger werde künftig noch reale Ausgleichsflächen suchen. Warum auch, wenn man sich freikaufen kann?
Rohleder ergänzte einen Aspekt, der mir besonders wichtig erscheint: Nur ein ortsnaher Ausgleich schütze die konkret betroffenen Arten. Ein Scheck ans Bundesumweltministerium schützt eben keine Feldlerche in der Münchner Umlandgemeinde, deren Lebensraum gerade planiert wird.
Rohleder machte noch auf einen weiteren Widerspruch aufmerksam, der mich fassungslos macht: Das Gesetz priorisiert den Neubau von Fernstraßen – obwohl das Geld nicht einmal für die dringend nötigen Sanierungen der Autobahnbrücken ausreicht. Das ist Ressourcenverschwendung mit gesetzlicher Rückendeckung.
Und die Befürworter*innen?
Natürlich haben auch die Befürworter das Wort ergriffen: Autobahn GmbH, Deutsche Bahn, Bauindustrie. Ihre Argumente sind bekannt – weniger Bürokratie, schnellere Verfahren, Doppelprüfungen abschaffen. Das klingt vernünftig, solange man ausblendet, was dabei auf der Strecke bleibt.
HDB-Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller warb dafür, das Gesetz „als Gesamtpaket, wie es heute ist“ bestehen zu lassen. Kein Wunder – denn einzelne Korrekturen würden die für die Bauindustrie lukrativsten Teile des Gesetzes gefährden.
Was das bedeutet
Die Anhörung hat gezeigt: Dieses Gesetz ist umstritten, rechtlich hochproblematisch und nach Einschätzung ernstzunehmender Expert*innen schlicht verfassungswidrig. Es adressiert nicht die tatsächlichen Ursachen langer Planungsverfahren – fehlende Fachkräfte, unzureichende Digitalisierung, mangelnde Umweltdaten –, sondern umgeht sie, indem Naturschutz schlicht zur Verhandlungsmasse gemacht wird.
Wir sollten laut darüber reden. Denn was im Verkehrsausschuss des Bundestags besprochen wird, entscheidet darüber, wie unsere Landschaften, unsere Artenvielfalt und unsere natürlichen Lebensgrundlagen in Zukunft aussehen.