Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

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- Dürfen die überhaupt am Nachbarhaus graben, ohne zu fragen? Es ist zwar im Interesse der Eigentümer*innen, dass das erkundet wird, aber es erfolgt keinerlei Kommunikation dazu. Muss das nicht wenigstens angekündigt werden? Oder ist das vom Hammerschlag- und Leiterrecht gedeckt?

- Muss die Stabiliät des Nachbarhauses nicht sowieso vor dem Ausheben der Grube geklärt werden?

Danke für eure Antworten!
Gerne Retoot

@burt_cokain
Und auch nach dem Hammerschlag und Leiterrecht muss das einen Monat vorher angekündigt werden.
@villon fristgetecht angekündigt wurde, dass durch ein Gerüst und Bauarbeiten die Stelle nicht passierbar ist. Dass am Fundament des Nachbarhauses rumgebuddelt wird, wurde nicht angekündigt
@burt_cokain
Imho hat der Ausführende dann nicht rechtmäßig gehandelt und ist somit sanktionierbar.
@burt_cokain
und man hat auch schon Fundamente gravierend abrutschen sehen.
@villon das ist das worst-case szenario.
@burt_cokain Ist hier in der Gegend passiert. Mann will Drainage ums Haus legen. Hebt Graben rund ums Haus. Kommt aus dem Baumarkt zurück. Haus müde. Haus liegen und schlafen.
@burt_cokain
ziemlich viel im baurecht hat ermessensspielraum, den die rötliche bau(aufsichts)behörde ausleben kann. die behörde hat dir gegenüber eine beratungspflicht, geh denen auf den sack. und stell fragen bewusst mehrfach in anders formuliert, falls du an son richtiges paragrafenmonster gerätst.
@young_ullrich die beratungspflicht ist mir neu, das ist mal gut, danke!
@burt_cokain
So aus meiner laienhaften Sicht muss es dafür eine Baugenehmigung mitsamt statischen Gutachten geben, die auch die Grube mit einschließen sollte.
@villon ja, aus meiner auch. Es gibt auch ein Gutachten, aber das wurde offensichtlich erstellt ohne dass bekannt ist, wie das Fundament des Nachbarhauses beschaffen ist. Und das ist m. laienhaften E. ein nicht zu vernachlässigender Faktor
@villon beim Bauamt haben sie heute leider Ferien
@burt_cokain Keiner hier ist wohl Anwalt für Nachbarschafts und/oder Baurecht. Ich würde dafür eine preiswerte Erstberatung eines dafür spezialisierten Anwalt nehmen. Zum einen gelten oft in jedem Bundesland andere Regeln, die sogar noch bis in die einzelnen Städten und Kommunen anders sein können und zum anderen darf niemand ohne entsprechende juristische Ausbildung beratend tätig sein. Sprich, wer hier juristische Beratungen abgibt, handelt vermutlich gesetzeswidrig.
Bist du Eigentümer, könntest du auch Mitglied von Haus und Grund werden, die bieten meines Wissens entsprechend auch im Beitrag enthaltenen Rechtsschutz. Aber vielleicht hast du ja auch eine Rechtsschutzversicheurng einschließlich Nachbarschaftsstreitigkeiten.
@[email protected]
Oder eine Anwältin.
Danke. Dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann ist schon klar.
Person ist bei Haus und Grund, Person nimmt Beratung bereits in Anpsruch, Person will den Ball möglichst flach halten, weil Nachbarschaft und so. Andere Partei verhält sich maximal arschlochmäßig. Die Frage ist erstmal: ist das überhaupt unrechtmäßig oder nur im laienhaften Verständnis.
Btw hat Person mglw. auch nicht genug Geld für eine Beratung, auch wenn du würdest.
@mardor danke, wobei es da ja um Arbeitssicherheit geht, nicht um die Standsicherheit der Nachbarbebauung
@burt_cokain
Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit verstehen die Berufsgenossenschaften überhaupt keinen Spaß. Eine zweieinhalb Meter tiefe senkrechte Ausschachtung ohne Verbau könnte ein Grund sein, die Baustelle stillzulegen.
@mardor das hat mir gerade auch ein Architekt gesagt. Zumal eine Seite der Grube nicht abgesichert ist und der Zugang lediglich über eine Leiter erfolgt
@mardor da frage ich doch morgen mal ganz unbedarft bei der bg nach, ob das so in Ordnung ist