Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?
- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.
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