Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

(1/x)

(2/x)
- Dürfen die überhaupt am Nachbarhaus graben, ohne zu fragen? Es ist zwar im Interesse der Eigentümer*innen, dass das erkundet wird, aber es erfolgt keinerlei Kommunikation dazu. Muss das nicht wenigstens angekündigt werden? Oder ist das vom Hammerschlag- und Leiterrecht gedeckt?

- Muss die Stabiliät des Nachbarhauses nicht sowieso vor dem Ausheben der Grube geklärt werden?

Danke für eure Antworten!
Gerne Retoot

@burt_cokain
ziemlich viel im baurecht hat ermessensspielraum, den die rötliche bau(aufsichts)behörde ausleben kann. die behörde hat dir gegenüber eine beratungspflicht, geh denen auf den sack. und stell fragen bewusst mehrfach in anders formuliert, falls du an son richtiges paragrafenmonster gerätst.
@young_ullrich die beratungspflicht ist mir neu, das ist mal gut, danke!