Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

(1/x)

(2/x)
- Dürfen die überhaupt am Nachbarhaus graben, ohne zu fragen? Es ist zwar im Interesse der Eigentümer*innen, dass das erkundet wird, aber es erfolgt keinerlei Kommunikation dazu. Muss das nicht wenigstens angekündigt werden? Oder ist das vom Hammerschlag- und Leiterrecht gedeckt?

- Muss die Stabiliät des Nachbarhauses nicht sowieso vor dem Ausheben der Grube geklärt werden?

Danke für eure Antworten!
Gerne Retoot

@burt_cokain
Und auch nach dem Hammerschlag und Leiterrecht muss das einen Monat vorher angekündigt werden.
@villon fristgetecht angekündigt wurde, dass durch ein Gerüst und Bauarbeiten die Stelle nicht passierbar ist. Dass am Fundament des Nachbarhauses rumgebuddelt wird, wurde nicht angekündigt
@burt_cokain
Imho hat der Ausführende dann nicht rechtmäßig gehandelt und ist somit sanktionierbar.
@burt_cokain
und man hat auch schon Fundamente gravierend abrutschen sehen.
@villon das ist das worst-case szenario.
@burt_cokain Ist hier in der Gegend passiert. Mann will Drainage ums Haus legen. Hebt Graben rund ums Haus. Kommt aus dem Baumarkt zurück. Haus müde. Haus liegen und schlafen.