Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

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@burt_cokain Keiner hier ist wohl Anwalt für Nachbarschafts und/oder Baurecht. Ich würde dafür eine preiswerte Erstberatung eines dafür spezialisierten Anwalt nehmen. Zum einen gelten oft in jedem Bundesland andere Regeln, die sogar noch bis in die einzelnen Städten und Kommunen anders sein können und zum anderen darf niemand ohne entsprechende juristische Ausbildung beratend tätig sein. Sprich, wer hier juristische Beratungen abgibt, handelt vermutlich gesetzeswidrig.
Bist du Eigentümer, könntest du auch Mitglied von Haus und Grund werden, die bieten meines Wissens entsprechend auch im Beitrag enthaltenen Rechtsschutz. Aber vielleicht hast du ja auch eine Rechtsschutzversicheurng einschließlich Nachbarschaftsstreitigkeiten.
@[email protected]
Oder eine Anwältin.
Danke. Dass hier keine Rechtsberatung erfolgen kann ist schon klar.
Person ist bei Haus und Grund, Person nimmt Beratung bereits in Anpsruch, Person will den Ball möglichst flach halten, weil Nachbarschaft und so. Andere Partei verhält sich maximal arschlochmäßig. Die Frage ist erstmal: ist das überhaupt unrechtmäßig oder nur im laienhaften Verständnis.
Btw hat Person mglw. auch nicht genug Geld für eine Beratung, auch wenn du würdest.