Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

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@mardor danke, wobei es da ja um Arbeitssicherheit geht, nicht um die Standsicherheit der Nachbarbebauung
@burt_cokain
Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheit verstehen die Berufsgenossenschaften überhaupt keinen Spaß. Eine zweieinhalb Meter tiefe senkrechte Ausschachtung ohne Verbau könnte ein Grund sein, die Baustelle stillzulegen.
@mardor das hat mir gerade auch ein Architekt gesagt. Zumal eine Seite der Grube nicht abgesichert ist und der Zugang lediglich über eine Leiter erfolgt
@mardor da frage ich doch morgen mal ganz unbedarft bei der bg nach, ob das so in Ordnung ist