Kennt sich hier jemensch mit Baurecht aus und kann mir drei Fragen beantworten?

- Ist es zulässig, dass eine Baugrube (ca 2-2,5 m tief bis auf 1 m an das Nachbarhaus heran ausgehoben wird, ohne dass die (senkrechte) Böschung direkt abgefangen wird? (Wieviel Zeit darf dazwischen liegen?)
Es ist unklar wie das Fundament beschaffen ist, denn die Bauleute graben ein Loch am Fundament des Nachbarhauses, um rauszufinden, wie tief das ist und wie beschaffen. Bj. ca. 1920, keine Pläne vorhanden.

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@burt_cokain
So aus meiner laienhaften Sicht muss es dafür eine Baugenehmigung mitsamt statischen Gutachten geben, die auch die Grube mit einschließen sollte.
@villon ja, aus meiner auch. Es gibt auch ein Gutachten, aber das wurde offensichtlich erstellt ohne dass bekannt ist, wie das Fundament des Nachbarhauses beschaffen ist. Und das ist m. laienhaften E. ein nicht zu vernachlässigender Faktor
@villon beim Bauamt haben sie heute leider Ferien