Man kann ja geteilter Meinung zur #Wehrpflicht sein und auch zur Meldepflicht bei #Auslandsaufenthalten. Und ja, besser wäre es auf jeden Fall gewesen, die Regelung außerhalb von Spannungszeiten und bei rein freiwilligem #Wehrdienst praktisch auszusetzen … aber: Schauen sich Medien und die Berichterstatter:innen der Opposition Gesetzentwürfe eigentlich gar nicht mehr an? Versteckt ist die Regel ja nun nicht gerade

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/wehrdienst-auslandsreise-genehmigung-100.html

Reisen nur mit Genehmigung - Kritik an Wehrdienstregeln

Nach vielen Diskussionen wurde zu Jahresbeginn eine verpflichtende Musterung für junge Männer eingeführt. Doch über ein Detail des neuen Gesetzes wurde bisher kaum gesprochen. Es betrifft potenziell sehr viele - und sorgt nun für Nachfragen.

tagesschau.de
@ulrichkelber Ich verstehe diese Diskussion nicht. Die Wehrpflicht wurde nie abgeschafft, sie wurde nur ausgesetzt. Das bedeutet, dass sie immer noch genau so existiert, wie sie in unserer Verfassung angelegt wurde. Und wenn die Bundesregierung beschließt, die Wehrpflicht vorläufig als freiwillig wieder einzuführen, wie es nun geschehen ist, dann ist das schlicht ein Entgegenkommen an die Menschen. Sie könnte auch die Wehrpflicht sofort wieder so aufleben zu lassen, wie sie in Artikel 12 in der Verfassung verankert ist. Aber offenbar nimmt das niemand zur Kenntnis und man lamentiert herum als ob es die Verfassung nicht geben oder sie offenbar nicht für die Lamentierenden zählen würde. Aber die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht, und die auch keine Rosinenpickerei zulässt. Entweder ist jemand deutscher Staatsbürger und damit unseren Gesetzen unterstellt oder er ist es nicht.
Ja, ich weiß, dass ich mich in linken Kreisen damit nicht gerade beliebt mache und würde mich auch nicht darüber wundern, wenn man mich hier als was auch immer betiteln würde. Ist mir aber "latte", denn es ändert nichts an der Tatsache, dass ich Recht habe. Wer also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, für den zählt die Verfassung, und zwar nicht nur mit in der darin verbrieften Rechten, sondern auch in den dort vorhandenen Pflichten. Und dass in diesen unsicheren Zeiten der Kriegsgefahr in Europa (die nicht einmal von der Linken bestritten wird, auch wenn sie andere Vorstellungen von der Handhabung der Situation hat) es eine Art Meldepflicht gibt, ist auch verständlich.

@robert1962

"Aber die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass man zur Verfassung steht, und die auch keine Rosinenpickerei zulässt."

Was die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, steht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Verfassungstreue ist keine Voraussetzung dazu, wen Deutschland als sich angehörig betrachtet.

(Ich besitze die D Staatsangehörigkeit übrigens nicht, gleichwohl betrachtet mich Deutschland als Staatsbürger.)

@ulrichkelber

@Saupreiss @ulrichkelber Natürlich ist Verfassungstreue für in Deutschland Geborene schon allein deshalb gegeben, weil alle Gesetze für JEDEN hier lebenden Menschen gelten. Wer eingebürgert werden will, muss sogar explizit eine Erklärung dazu abgeben dass er sich zur Verfassung bekennt. Sorry, aber ich habe selten so einen Unfug gehört. Wäre dem nicht so, könnte ich ja sagen, für mich gelten nur die Artikel der Verfassung, die ich für richtig halte. Allerdings ist die Verfassung und deren Artikel unser Grundgesetz. Das Wort Gesetz darin impliziert allein, dass dessen Inhalt für alle gilt.
Auch für dich gilt das Grundgesetz, auch wenn du kein deutscher Staatsbürger bist, wie du schreibst. Wenn du da etwas anders behauptest, bist du naiv oder unwissend. Man sollte zumindest wissen, dass alle unsere Gesetze, die wir haben, auf dem Grundgesetz aufgebaut sind. Und Gesetze gelten für alle, auch für dich, soweit sie verfassungskonform sind. Deshalb gibt es übrigens auch ein Bundesverfassungsgericht, welche die Gesetze dahingehend beurteilen. Sind sie es nicht, sind die Gesetze ungültig. Sehr simpel das Ganze.

@robert1962

„ Sorry, aber ich habe selten so einen Unfug gehört.“

Ganz meinerseits. Ich lese hier eine freudige Melange aus „Verfassungstreue“ und Staatsgewalt.

Zu Verfassungstreue ist niemand verpflichtet, der sich darunter nicht freiwillig unterwirft. Es ist vollkommen legal, die Verfassung vollständig oder in Teilen abzulehnen.

Ansonsten: Ob jemand als „deutsch“ betrachtet wird, ist regelmäßig dessen Entscheidung entzogen.

@ulrichkelber

@Saupreiss @ulrichkelber Ok, dann haben wir wohl ein Defintionsproblem und verstehen jeweils etwas Anderes darunter. Daher konkret: Soll das z.B. bedeuten, dass für dich die Verfassung und die darin enthaltenen Artikel nicht bindend sind und du z.B. gegen Artikel 26 GG verstoßen dürftest, ohne dafür juristisch belangt werden zu können? Oder musst auch du dich daran halten?
Für mich ist als Definition der Verfassunsgtreue, dass ich mich an die Artikel der Verfassung halte.
Nehmen wir als Definition der Verfassungstreue, dass du sie aktiv verteidigen müsstest, dann hast du sicher Recht, denn das müssen nur Beamte des Öffentlichen Dienstes, die einen Eid auf die Verfassung leiten müssen, bevor sie auf Lebenszeit verbeamtet werden können. Meintest du das so, nehme ich meinen Vorwurf des Unfugs mit Entschuldigung zurück.

@robert1962

Unter „Treue“ wird gemeinhin Loyalität verstanden. In einem Staat, der Loyalität fordern würde, würde ich nicht leben wollen, selbst, wenn ich dessen Verfassung so toll fände, dass ich sie persönlich unterschreiben würde.

Ansonsten: Natürlich erkenne ich Elemente der Rechtsordnung an. Ich bringe keinen um, ich habe keine Kriegswaffen und für gewöhnlich nichtmals mittlerweile erlaubtes Gras. Ich bemühe mich redlich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten. 😉

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@ulrichkelber

@Saupreiss @ulrichkelber Dann bist du einer der wenigen, die die STVO einhalten 😀

@robert1962

Ich bemühe mich, und wenn ich keine Kinder im Auto habe, erfreue ich mich dran, wie man verzweifelt, weil ich ein Rad nicht überhole.

@ulrichkelber

@Saupreiss @ulrichkelber Ha, ha,ha. Tja, die 1,50 m sind manchmal nicht einzuhalten. Bei mir toben die Leute hinter mir, wenn ich an der Bushaltestelle, wo ein Busfahrer die Warnblinkanlage eingeschaltet hat, nur Schrittgeschwindigkeit fahre oder notfalls, wenn ich mir nicht sicher bin, ob da Grundschulkinder ausgestiegen sind, auch mal anhalte und warte, bis der Bus wieder losfährt.