@StephanMatthiesen Du kannst gut schreiben. Nutze das und verfasse selbst noch mal eine schriftliche Aussage, die den Tathergang und deine Hinweise zum Täter ausführlich beschreiben. Die Aussage kannst du nachträglich der Akte beilegen lassen.
Bereite dich beim Schreiben darauf vor, dass du mit viel “gefühlter StVO” konfrontiert wirst und verweise vorsorglich auf die entsprechenden StVO-Paragraphen. Viele Polizisten kennen die Verkehrsregeln (wie die meisten Menschen) nur schlecht und haben im Zweifelsfall nur die Autofahrerbrille auf.
Falls du auf der Wache nicht danach gefragt wurdest, erstatte selbst noch einen Strafantrag. Dann muss dein Fall wenigstens der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden. Ansonsten kann die Polizei auch einfach so entscheiden, dass es in dem Fall scheinbar keine Strafverfolgung braucht.
Tipps zum Verfassen von Gedächtnisprotokollen und zum weiteren Vorgehen kriegst du bestimmt zahlreich aus der Fahrradfilterblase.
#Fahrrad #motorisierteGewalt