Hei­zungs­ge­setz: EU-Recht ver­bietet Rüc­k­ab­wick­lung

» Das viel und heftig diskutierte #Heizungsgesetz steht einmal mehr im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen.
Aber: Von einer umfassenden Rückabwicklung des Heizungsgesetzes sollte niemand ausgehen. Deutschland ist durch das #Unionsrecht fest an die #Klimaschutz|ziele und die Vorgaben zur Reduktion von #Treibhausgas|#emissionen im #Gebäude|sektor gebunden.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/streit-heizungsgesetz-eu-richtlinie-geg-epbd-fossile-energien-klimaschutz?r=rss

Die Debatte scheint also nicht nur unter klimapolitischen, sondern auch rechtsstaatlichen Gesichtspunkten dumm. Und nützt im Zweifelsfall wem?

#demokratie #rechtsstaat #scheinpolitik

Heizungsgesetz: Rückabwicklung scheitert am EU-Recht

Abschied von fossilen Heizkesseln bis 2040 zwingend: Das Heizungsgesetz entspricht dem, was die EU fordert. Eine Rückabwicklung wäre europarechtswidrig.

Legal Tribune Online
@schlackenfuchs
A = soziale Ärsche
F = aschisten
D = umpfbacken
Korrekt?😜