Wenn unsere Gerichte im Namen des Volkes urteilen, sind sie dem Bürger auch Rechenschaft schuldig.
Jetzt kannst du ganz einfach mithelfen, Urteile veröffentlichen zu lassen. Fordere dein erstes Urteil an: https://offeneurteile.de
Wenn unsere Gerichte im Namen des Volkes urteilen, sind sie dem Bürger auch Rechenschaft schuldig.
Jetzt kannst du ganz einfach mithelfen, Urteile veröffentlichen zu lassen. Fordere dein erstes Urteil an: https://offeneurteile.de
Die freie und kostenlose Verfügbarkeit von #Urteilen ist tatsächlich ein wichtiger Aspekt der #Transparenz staatlichen Handelns, hier der #Justiz. Dass bislang eher wenig #Entscheidungen veröffentlicht werden, hat aber nichts mit Heimlichtuerei oder #Geheimjustiz zu tun. Vielmehr gibt es dafür v.a. zwei Gründe, die aber aktuell an Relevanz verlieren:
1. Bislang war die #Anonymisierung #personenbezogener Daten in Urteilen sehr aufwändig, weil von Hand vorzunehmen. In Kürze werden KI-Tools hierfür marktreif sein. Dann reduziert sich der händische Aufwand darauf, zu kontrollieren, ob auch alle relevanten Daten anonymisiert wurden.
2. Bislang haben #Richter*innen Urteile v.a. dann veröffentlicht, wenn darin "juritische Neuigkeiten" enthalten waren, also eine Änderung der #Rechtsprechung, erstmalige Auslegung neuer Normen u.ä. In Zeiten von KI werden Urteile aber auch als #Trainingsdaten interessant und für eine quantitative Auswertung. Von daher entwickelt die Justiz auch selbst ein größeres und in der Zielrichtung neues Interesse an steigenden Veröffentlichungsquoten.
Super wäre es, wenn damit auch ein Wandel in der Urteilssprache einhergehen könnte. Denn wenn Urteile auch für Nicht-Jurist*innen verständlich werden, ist das noch einmal ein wichtiger Beitrag zur Transparenz.
@praesolgka @echo_pbreyer Die Möglichkeiten der #DeAnonymisierung legt aber mit der LLM-/KI-Entwicklung zugleich auch zu. Ich glaube nicht, dass hier eine hinreichende Zuverlässigkeit durch automatische Verfahren erreicht werden kann.
Daher müssen Akten aller Verwaltungen von vorherein darauf angelegt werden, dass die darin beschriebenen Personen anonym sind – und auch bei Zusammenführen von öffentlichen Informationen anonym bleiben!
Doch das Verständnis dafür fehlt bei Entscheidenden in den Verwaltungen bislang völlig. #Datensparsamkeit und Trennung von Handlungen und Handelnden in zwei getrennte Datenbasen hab ich noch nirgends in der Diskussion durch Bund, Land und Kommunen erlebt. Im Gegenteil: Darauf angesprochen ernte ich völliges Unverständnis, wozu das gut sein könnte.
@Ulan_KA @echo_pbreyer Es geht hier nicht um die Veröffentlichung von Akten, sondern nur von Urteilen. Wer Zugang zu den anonymisierten Urteilen erhält, erhält damit weder Zugang zu den Verfahrensakten noch gar zu Datenbanken der Justiz.
Die aktuell in Entwicklung stehenden Tools sollen sogar solche Informationen anonymisieren (bzw. pseudonymisieren), die sachbezogen sind, aber Rückschlüsse auf beteiligte Personen erlauben würden (Bsp: "der Kläger wehrt sich gegen die bauordnungsrechtliche Auflage, vom Dach seines in der Mitte des 500-Seelendorfs gelegenen Pavillons die - im Ort einmalige - blau-glänzende Eindeckung zu entfernen".
Auch nach automatisierter Anonymisierung wird eine Kontrolle stattfinden müssen, ob alle relevanten Informationen umgewandelt wurden. Eine 100%-Sicherheit, dass niemand z.B. aufgrund besonderen Wissens um Örtlichkeiten oder Eigenschaften von Beteiligten, auf konkrete Personen rückschließen kann, wird es nie geben, vermutlich. Wer das fordert, könnte aber keinerlei Urteile veröffentlichen - auch solche nicht, die - was der Regelfall ist - nach einer öffentlichen Verhandlung gefällt wurden.
Natürlich ist es von der Verfügbarkeit der Daten etwas anderes, ob diese nur der kleine Kreis der Besucher*innen der Verhandlung bei Gericht erfährt oder sie im Internet abrufbar sind. Aber grundsätzlich geschieht Justiz in einer Demokratie - aus guten Gründen - im Regelfall eben öffentlich.
@praesolgka @echo_pbreyer das war auch nicht spezifisch gegen Verfahrensakten, sondern gegen den Aspekt der Anonymisierung durch „AI“ gerichtet. Akten von staatlichem Handeln will ich generell öffentlich verfügbar haben, um eine Kontrolle diesen Handelns zu ermöglichen. Inwieweit das Gerichtsakten betrifft ist nicht mein Metier, mag sein, dass da besondere Ansprüche bestehen. Allerdings sind zumindest Urteile nach meinem Verständnis zwingend öffentlich, denn sie erfolgen „im Namen des Volkes“.
Was in unserem Namen passiert will ich nachvollziehen können. Dabei sind mir betreffende Individuen egal.
Allerdings wertet künstliche Intelligenz alle Daten aus - also z.B. auch die Berichterstattung wie Zeitungsartikel. Geschieht das automatisch, dann halt auch die Deanonymisierung.