@Mhe @BlumeEvolution
Ich bin nicht sicher, ob das Recht der Vereinigungsfreiheit nicht sticht.
Die Abgeordneten fügen sich ganz freiwillig in die Koalitions- und die Fraktionsdiziplin, weil sie ja einsehen, dass das für sie irgendwie besser ist.🤷🏼♀️
Koalitionen sind darüber hinaus mE nicht per se etwas Schlechtes.
Sie erfordern Kompromisse und Interessensausgleiche einerseits und verhindern andererseits extreme Positionen, allzu starke Einzelpersonen und völlig verhärtete Fronten.
Aus meiner Sicht widersprechen Parteien - #Koalitionsverträge zwar Text & Sinn des deutschen #Grundgesetz, indem sie die Mitglieder des #Bundestag (MdB) & auch der Landtage (MdL) um ihre parlamentarischen Rechte bringen.
Gleichwohl sehe ich keinen Rechtsbruch, da sich die Abgeordneten freiwillig (!) der sog. #Fraktionsdisziplin unterwerfen. Sie könnten & sollten ihre Grundrechte jederzeit gegenüber d. Parteien wieder einfordern - wie es hier 18 jüngere Gewählte endlich tun!
@BlumeEvolution @Mhe
So ist das mit Rechten, selbst wenn sie einem gewährt werden, muss man sie in Anspruch nehmen, sonst verflüchtigen sie sich, obwohl man sie noch hätte.
Was reden wir bspw über Frauenrechte und Gleichberechtigung, die ja angeblich lääängst erreicht sind?!
Mit deiner Einschätzung, dass ggf. das Vereinigungsrecht sticht, greifst du ja einem eventuellen Urteil vor. Wäre es nicht spannend, diese Frage verhandeln zu lassen?
Da wäre die Bühne vermutlich etwas größer als hier.
@angeldruckt @BlumeEvolution
Ja, und diese sind auch valide.
Für mich selbst gilt: In der Regel ist es wohl auch besser, ein bisschen zu lesen, bevor man provokante Fragen stellt. Im Wikipedia-Artikel zur Fraktionsdisziplin steht nämlich:
„Diese Form der Fraktionsdisziplin stellt keinen Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz dar und ist grundsätzlich zulässig.[7]“
Klein/Schwarz, in: Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz-Kommentar, 100. EL Januar 2023, Rn. 239.