Aus aktuellem Anlass mal die Frage an die #FahrradCommunity:
Darf ich in #Köln auf meinem gemieteten (zur Wohnung gehörenden) Stellplatz in der Tiefgarage mein Fahrrad (statt PKW) abstellen?
Wenn ich die SBauVO NRW richtig verstehe, dann nicht sondern nur Fahrrad-Anhänger!?
In dieser kleinen Anfrage von Arndt Klocke aus 2019 steht jedoch etwas anderes:
Ich bin verwirrt und die Hausverwaltung macht plötzlich Stress.
