Aus aktuellem Anlass mal die Frage an die #FahrradCommunity:

Darf ich in #Köln auf meinem gemieteten (zur Wohnung gehörenden) Stellplatz in der Tiefgarage mein Fahrrad (statt PKW) abstellen?

Wenn ich die SBauVO NRW richtig verstehe, dann nicht sondern nur Fahrrad-Anhänger!?

In dieser kleinen Anfrage von Arndt Klocke aus 2019 steht jedoch etwas anderes:

https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/abstellen-von-lastenraedern-und-fahrradanhaengern-in-garagen/

Ich bin verwirrt und die Hausverwaltung macht plötzlich Stress.

@ADFCKoeln @gruenenrw @gruene_nippes

#Mietrecht #sbauvonrw

Abstellen von Lastenrädern und Fahrradanhängern in Garagen - Grüne Landtagsfraktion NRW

Laut der Sonderbauverordnung – SBauVO NRW dürfen in Mittel- und Großgaragen zwar Fahrräder auf (KFZ-)Stellplätzen abgestellt werden, aber nur, wenn... weiterlesen

Grüne Landtagsfraktion NRW