📌 Räumung trotz 45 Jahren Wohnen
LG Berlin II: Ein reiner Untermieter kann nach Ende des Hauptmietvertrags nicht auf Härtefallschutz pochen. Auch lange Wohndauer oder direkte Mietzahlungen ersetzen keinen eigenen Vertrag – praktisch zählt der Status, nicht die Jahre. #Mietrecht #Räumung #Untermiete






