alle - aber besonders politiker - die sowas behaupten sollten sofort in gebiete umgesiedelt werden die von hochwasser, waldbränden oder steinschlag betroffen sind.
wäre evtl. lehrreich.
mir fällt da ein interview im ORF ein zu den Überschwemmungen in NÖ " i bin immer schon FPÖ wähler, aber die gewessler hat recht - wir brauchen die renaturierung, sonst spülts uns alle parr jahre weg"
33,7 Grad Celsius sind am Sonntag in Lasithi auf der griechischen Insel Kreta gemessen worden. Es war der höchste jemals für März gemessene Wert, hieß es vom Nationalen Observatorium in Athen auf der Website Meteo.gr. Auch in Serbien, Bulgarien und Nordmazedonien wurden neue Höchstwerte gemessen. Laut ORF-Wetterredaktion waren es die frühesten 30 Grad in der Messgeschichte dieser Länder.
@fff
Da hat er Recht!
2045 ist viel zu spät.
@fff Doch doch. Keine Sorge. Die haben das schon zu 100% begriffen. Denen ist das einfach nur schnuppe.
Die machen nur einfach Klientelpolitik - und deren Klientel ist es ziemlich scheiß egal obs noch eine lebenswerte Zukunft gibt, solange im JETZT die Taschen voll sind und nix geändert werden muss.
#WirdSchonNichtSoSchlimm #JetztMachDochNichtSchonWiederSoNePanik #AberDieGrüüüünen 🙈🙉🙊
@fff Und ich dachte, auch die CSU hätte zugestimmt, einen neuen Art. 143h ins GG aufzunehmen, wonach "zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" per Sondervermögen vorgesehen sind.
Was will uns Hr. Dobrindt damit jetzt sagen? Oh, Mann!?!
(Quelle für Entwurf des Art. 143h GG:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/151/2015117.pdf Dort auf Seite 10.)
@fff
Was redet der wirre Mensch???
@thijs_lucas @fff
Jau.
Dobrindt und Spahn - das Duo infernale der Inkompetenz 😒🖕🏼
@fff
Nein, ignorante Bösartigkeit. 🤬
...denn sie wissen was sie tun.
Aber Fritze hat Recht: Es ist nicht so, daß die Welt morgen unter geht --- sie tut es bereits HEUTE!!
Frei nach Forrest Gump: Dumm ist, wer Dummes redet und tut.
@fff Ein #Staatsziel ist die denkbar schwächste Form der Selbstverpflichtung, denn es gibt keine Klagemöglichkeiten bei Nicht-Einhaltung.
Staatsziel klingt vielleicht toll, ist aber nicht viel mehr als heiße Luft. Dobrindt hat also ziemlich sicher nicht einmal verstanden, wogegen er sich da wehrt ... was erstaunt, denn heiße Luft ist doch sein Spezialgebiet.
@fff
Diese Pfeife hatten wir doch schon einmal 😡
Warum weigert der sich an die Zukunft zu glauben, wenn er doch so sehr von der deutschen Wirtschaft überzeugt ist und mutmaßlich auch über wirtschaftliches Wissen verfügt?
Ich bin von unserer Wirtschaft und dass diese es locker erreichen könnte, wesentlich mehr überzeugt als so eine Pfeife ewig gestriger Unvernunft, die nur behindert im Weiterkommen.
Die anderen laufen uns derweil davon. Und damit ist China gemeint und nicht Trump oder Putin!
This is the new version of climate denial, ala the Trump Administration: Oh, we admit that climate change IS real, but it's just an unavoidable consequences of modern society and tough luck, everyone, just suck it up because we're not going to do anything about it. https://www.reuters.com/business/energy/ceraweek-us-energy-secretary-says-global-warming-side-effect-modern-economy-2025-03-10/
Seinen Popo wird eine Klimaanlage kühlen, ebenso die Popos jener, auf die es in deren Sicht ankommt.
Die CDU hat das sehr exakt begriffen.
Was 'wir' nicht begreifen ist, dass unsere bisherigen Strategien, die quasi sämtlich gescheitert sind, auch zukünftig scheitern werden, und wir daher neue Strategien brauchen.
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.