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Verbraucherschutz: Bundestag verabschiedet das Digitale-Dienste-Gesetz
Das Digitale-Dienste-Gesetz ist da. Damit kann die zentrale Koordinierungsstelle fĂŒr Online-Dienste in Deutschland ihre Arbeit offiziell beginnen. Auf die zustĂ€ndige Bundesnetzagentur kommt jetzt viel Arbeit zu.
21.03.2024 um 11:52 Uhr
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Anna Biselli â in
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3 ErgÀnzungen Ob Facebook, Airbnb oder kleinere Dienste: Der Digital Services Act gilt!
â Gemeinfrei-Ă€hnlich freigegeben durch unsplash.com Adrien Mit einem Monat VerspĂ€tung hat der deutsche Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) beschlossen. Es regelt nationale Details zum Digital Services Act (DSA) der EU. Im Zentrum des Regelwerks: Welche Behörden sind in Deutschland wofĂŒr zustĂ€ndig?
Die Regeln des europĂ€ischen DSA gelten seit Mitte Februar fĂŒr alle Online-Dienste und sollen unter anderem dafĂŒr sorgen, dass illegale Inhalte schneller aus dem Netz verschwinden und Nutzer:innen mehr Transparenz und Widerspruchsrechte bei Moderationsentscheidungen bekommen. WĂ€hrend die EU-Kommission die ganz groĂen Plattformen dabei selbst beaufsichtigt, ist fĂŒr alle anderen das jeweilige Land zustĂ€ndig.
Nun ist beschlossen: Die zentrale Koordinierungsstelle wird in Deutschland bei der Bundesnetzagentur angesiedelt sein. Das war absehbar, die Bundesnetzagentur hat bereits begonnen, sich auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet. So hat sie beispielsweise eine Studie in Auftrag gegeben, um sich einen Ăberblick ĂŒber die relevanten Dienste in Deutschland zu verschaffen.
Bundesnetzagentur hat sich vorbereitet
Nutzer:innen sollen auĂerdem bald ein Formular bei der Koordinierungsstelle finden. Damit können sie sich beschweren, wenn sie glauben, dass ein Online-Dienst sich nicht an die Regeln des DSA hĂ€lt. AuĂerdem können sich bei der Stelle sogenannte âTrusted Flaggersâ bewerben. Das sind privilegierte Hinweisgeber. Wenn sie einen mutmaĂlich illegalen Inhalt melden, sollen die Plattformen den Hinweise priorisiert behandeln.
Im Lauf des Gesetzgebungsverfahren hat der Bundestag noch einige Regeln im DDG konkretisiert. Tabea RöĂner, grĂŒne Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Digitalausschusses, verweist auf eine ihr besonders wichtige Ănderung zum Aufbau der Koordinierungsstelle: âMinisterien und Bundestag sollen bei der Auswahl der Leitung nicht mitreden.â So soll die Stelle möglichst unabhĂ€ngig arbeiten können. âDafĂŒr wollen wir im Hinblick auf Qualifikation und UnabhĂ€ngigkeit höhere Anforderungen an die Leitungsposition stellenâ, so RöĂner in einer Pressemitteilung. âSie soll zudem in einem Ausschreibungsverfahren und allein durch den PrĂ€sidenten der Bundesnetzagentur ausgewĂ€hlt werden.â
Wie wirksam die Regeln des DSA und DDG werden und ob Nutzer:innen dadurch in Zukunft ein sichereres Online-Umfeld haben werden, wird neben den gesetzlichen Regelungen wesentlich von der Durchsetzung der neuen Regeln abhÀngen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband stellte bei einer Untersuchung fest, dass einige Tech-Konzerne versuchen, sich teils um die Regulierung herumzuwinden. Auf die neue Koordinierungsstelle kommt also viel Arbeit zu.
Die Organisation AlgorithmWatch bedauert, dass das Gesetz wohl zu spĂ€t kommt, um Wirkung zur Europawahl zu entfalten. âDer Gesetzgeber hat argumentiert, dass der DSA nicht zuletzt das Ziel hat, die IntegritĂ€t demokratischer Wahlen zu schĂŒtzenâ, so GeschĂ€ftsfĂŒhrer Matthias Spielkamp. Aber ein Streit ĂŒber ZustĂ€ndigkeiten habe dazu gefĂŒhrt, âdass die Chancen enorm gesunken sind, die Plattformen schon im Vorfeld der Europawahl wirksam zu kontrollieren.â
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Author: Anna Biselli
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