Nahezu alle Compliance-Vorgaben zur #Cybersicherheit und zum Datenschutz referenzieren in der Umsetzung der angeordneten Maßnahmen auf den unbestimmten Rechtsbegriff "Stand der Technik", ohne aber zu erklären, was das im Einzelnen bedeutet - und das gilt auch für #NIS2.
Schon vor einigen Jahren hat dies der #TeleTrusT zum Anlass genommen, zusammen mit Branchenexperten eine detaillierte Definition ebenjenes Rechtsbegriffs zu erarbeiten, die jetzt aktualisiert wurde:
