Bundestag beschlieĂt Kritis-Dachgesetz
Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz zeigt die Verwundbarkeit der Infrastruktur. Zu deren Schutz fordert der Bundestag nun per Gesetz eine Reduzierung der Transparenzpflichten. Betreiber kritischer Infrastrukturen sollen kĂŒnftig besser vor Sabotage, TerroranschlĂ€gen und den Folgen von Naturkatastrophen geschĂŒtzt sein. Das sieht das sogenannte Kritis-Dachgesetz vor, das der Bundestag Ende Januar 2026 mit den Stimmen von Union, SPD und AfD beschlossen hat [1]. Deutschland setzt damit die CER-Richtlinie (Critical Entities Resilience) der EU zur Resilienz kritischer Einrichtungen um. Durch das Aus der Ampelkoalition war Deutschland mit der Umsetzung der Richtlinie deutlich in Verzug geraten. Einen im November 2024 vom damaligen Kabinett beschlossenen Entwurf [2] verabschiedete der Bundestag vor der Neuwahl nicht mehr. Stattdessen startete die schwarz-rote Regierung im September 2025 einen neuen Anlauf [3]. Die Fraktionen von Union und SPD ergĂ€nzten den praktisch unverĂ€nderten Entwurf der Ampel nur an einigen Stellen. So enthĂ€lt er nun kein konkretes Datum mehr, zu dem die Bundesregierung eine nationale Kritis-Resilienzstrategie vorlegen muss. Der ursprĂŒnglich vorgesehene Termin, der 17. Januar 2026, ist bereits verstrichen. Damit gerĂ€t Deutschland ein weiteres Mal in Verzug. Weniger Transparenzpflichten Die Erfahrungen aus dem Anschlag auf die Berliner Stromversorgung von Anfang Januar 2026 fanden keinen direkten Niederschlag mehr im Gesetz. Allerdings fordern die Abgeordneten in einem EntschlieĂungsantrag [4] die Bundesregierung dazu auf, bestehende Informations-, Transparenz- und Veröffentlichungspflichten fĂŒr Kritis-Betreiber zu ĂŒberprĂŒfen und anzupassen. Daneben verlangt der Bundestag, bereits veröffentlichte, öffentlich zugĂ€ngliche Infrastrukturinformationen zu ĂŒberprĂŒfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugĂ€nglichen Bereichen zu entfernen. Damit unterstĂŒtzen die Koalitionsfraktionen entsprechende Forderungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Seiner Ansicht nach erleichtern die frei verfĂŒgbaren Informationen die Vorbereitung von AnschlĂ€gen. âIch glaube, dass wir ein zu hohes MaĂ an öffentlichen Informationen gegenĂŒber unserer kritischen Infrastruktur zur VerfĂŒgung stellen. Das ist zu einem erheblichen Teil gesetzlich sogar angeordnetâ, Ă€uĂerte Dobrindt (Abbildung 1) in einem Pressestatement als BegrĂŒndung. Das mache es Personen, die AnschlĂ€ge vorbereiten, in manchen Bereichen zu leicht, âweil man Engstellen, weil man FlaschenhĂ€lse, weil man Elemente einer kritischen Infrastruktur durch öffentlich zugĂ€ngliche Informationen identifizieren kann, die dann auch, wenn man sie attackiert, zu einem maximalen Schaden fĂŒhren könnenâ, ergĂ€nzte der Minister. Daher wolle er zusammen mit Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) âdieses MaĂ an Transparenz reduzierenâ. Er kĂŒndigte an: âWir werden die notwendigen Gesetze dafĂŒr vorlegen, um diese Informations-ZurverfĂŒgungstellung einzuschrĂ€nken.â In diesem Zusammenhang warnte der IT-Branchenverband Bitkom davor, Datenleitungen im Gigabit-Grundbuch öffentlich zugĂ€nglich zu verzeichnen: Das wĂŒrde nach Ansicht des Verbands potenzielle Sabotageakte erleichtern. âStattdessen brauchen wir in diesem Bereich Datensparsamkeit und ein strenges Sicherheits- und Zugangskonzeptâ, heiĂt es in einer Bitkom-Mitteilung [5]. Schutzbereiche Das nun beschlossene Kritis-Dachgesetz [6] sieht einheitliche Regeln zum Schutz von Energieunternehmen, FlughĂ€fen und anderen groĂen Infrastruktureinrichtungen vor. Halten sich Betreiber nicht daran, mĂŒssen sie kĂŒnftig mit BuĂgeldern rechnen. Das Gesetz fordert unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von PlĂ€nen zur Erhöhung der WiderstandsfĂ€higkeit. AuĂerdem soll es die Betreiber verpflichten, StörfĂ€lle zu melden. Zur kritischen Infrastruktur (Kritis) im Sinne des Gesetzes zĂ€hlen laut Paragraf 4 zehn Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung fĂŒr Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, ErnĂ€hrung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum sowie Siedlungsabfallentsorgung. Bestimmte Vorgaben gelten auch