Am 1. März beginnt die Zeit des Vogelschutzes (siehe auch Bundesnaturschutzgesetz § § 39 ff)
Das bedeutet, dass ein starker Rückschnitt ✂️ oder Roden dieser Pflanzen in der Regel verboten 🚫 ist, um die Brutzeit der Vögel nicht zu stören 🐣.
Achtung: Dies ist keine Rechtsberatung. ⚠️
Ein notwendiger Pflegeschnitt ist oftmals gestattet, dies sollte aber nicht mehr als der saisonale Jahreszuwachs 🌱 sein.
Danke für eure Rücksichtnahme!
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