📌 Gartenpflege im Fokus
Der BGH bestätigt, dass Baumfällungen und Ersatzpflanzungen als laufende Pflegekosten umlagefähig sind – Investitionen in die Erstanlage trägt der Vermieter. Die Entscheidung schützt Mieter vor unzulässigen Nebenkosten. #Mietrecht #Nebenkosten #Gartenpflege
https://www.mietrechtsiegen.de/gartenpflege-nebenkostenabrechnung-umlagefaehig/

