Eine Rotkreuzschwester denunzierte 1944 eine Diakonieschwester, die daraufhin nach einem Unrechtsurteil des NS-Staats hingerichtet wurde. Der Verbleib der für den Mord mitverantwortlichen, namentlich bekannten Schwester ist unbekannt; der Staatsanwalt wurde für diese und andere Taten nie zur Rechenschaft gezogen.
Das Urteil des Volksgerichtshofs im transkribierten Volltext:
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Volksgerichtshof – 1 L 427.44 – 6. November 1944
Nachdem sich die Diakonieschwester Ehrengard Frank-Schultz (1885–1944) anlässlich des gescheiterten Attentats vom 20. Juli 1944 gegenüber der DRK-Schwesternhelferin Erika Roeder (Lebensdaten unbekannt) wiederholt regimekritisch geäußert hatte, wurde sie von ihr denunziert, vor dem Volksgerichtshof (VGH…








