BGH beerdigt Preisbindung für Versender – vorerst
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> Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt nicht für ausländische Versender – der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keinen Anlass, die Sache noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die Richter in Karlsruhe wiesen eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) gegen DocMorris beziehungsweise die Tochterfirma Taminis ab. Aus ihrer Sicht gibt es keine Argumente, mit denen sich das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 noch einmal neu aufrollen ließe.
BGH beerdigt Preisbindung für Versender – vorerst | APOTHEKE ADHOC
Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt nicht für ausländische Versender – der Bundesgerichtshof (BGH) sieht keinen Anlass, die Sache noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Die Richter in Karlsruhe wiesen eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) gegen DocMorris beziehungsweise die Tochterfirma Taminis ab. Aus ihrer Sicht gibt es keine Argumente, mit denen sich das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 noch einmal neu aufrollen ließe.


