Anspruch auf Pflichtverteidiger:in für Klimaaktivsten

Das OLG Nürnberg bekräftigt den Anspruch eines Klimaaktivisten auf Bestellung eines anwaltlichen Beistandes, wenn es mehrere Strafverfahren gehen die angeklagte Person gibt, die bei einer Gesamtbetrachtung das Merkmal der „Schwere der Tat“ ereichen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hätte gerne ohne kompetente anwaltliche Vertretung des Angeklagten verhandelt und hatte (erfolglos) Beschwerde zum OLG erhoben, nachdem das Landgericht dem Angeklagten einen Anwalt beigeordnet hatte.

Beschluss des OLG
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-12697

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