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SozialweltenMay 6, 2021

Der #Begriff des #Scheinselbstständigen ist kein #Rechtsbegriff

#Scheinselbstständigkeit dient im #Sinn eines #Hinweises dafür, die #Unterscheidung zwischen #Arbeitnehmer und #Selbstständiger zu #berücksichtigen, und dazu, dass die #Bezeichnung auf einen #Lebenssachverhalt verweist

#falsa #demonstratio #non #nocet;

§611a S. 5 #BGB Für die #Feststellung, ob ein #Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine #Gesamtbetrachtung aller #Umstände vorzunehmen

#Vorlesung #Arbeitsvertragsrecht #Körner, 6.5.21

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