@luna_le Leistungen nach dem SGB II wuerde man ihm daher mangels Beduerftigkeit nicht gewaehren. Im Ergebnis folgt dann fast ein halbes Jahr erzwungenermassen eine Notunterbringung des Vaters und beider Kinder unter grenzwertigen Bedingungen, bis ein privater Vermieter die Gelegenheit ergreift, sich die Not zunutze zu machen und einen Mietvertrag abzuschliessen, bei dem er fast doppelt so viel kassiert wie bei vergleichbaren Objekten der #lwb, und Maengel regelmaessig erst dann widerwillig beseitigt, wenn ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird. (3/4)
@luna_le Beispiel: Vater mit zwei Kindern verliert seine Wohnung (die gerne vermieternahe Rechtsprechung des AG Leipzig ist nochmal ein Thema fuer sich), wuerde daher wohnungslos, bemueht sich daher bei den #lwb um eine Wohnung. Es erfolgen mehrere Absagen, schliesslich die Ansage, er brauche sich nicht auf weitere Wohnungen zu bewerben, da man ihm keine Wohnung vermieten werde. Anders saehe es aus, wenn er einen Leistungsbescheid nach SGB II vorlegen koenne. Da sich stattdessen, finanziert ueber eigene Ruecklagen, in Elternzeit um seine Kinder kuemmert, will man ihm keine Wohnung geben. (2/4)
@luna_le Mit Verlaub, aber die Stadt #leipzig sollte endlich beginnen, #wohnungslosigkeit nicht nur zu verwalten, sondern zu verhindern durch ein #rechtaufwohnen. Damit meine ich nicht Notunterkuenfte, sondern richtige Mietvertraege, bei denen sich Wohnende nicht regelmaessig bei der zustaendigen Behoerde rechtfertigen muessen. Es kann nicht sein, dass die Stadt durch kommunale Beteiligung ein Unternehmen wie die #lwb stuetzt, welches Menschen in erwuenscht und unerwuenscht einteilt und nur ersteren Wohnraum anbietet. (1/4)

@Hammerwell
Danke für den Hinweis.

Nur:
>ICH< bin von solcher #Optimierung weit entfernt.

Mich amüsieren regelmässig die Anrufe, die mir Solaranlage und Wärmepunmpe verkaufen wollen.

Hätten diese Typen ihre Daten wirklich im Griff wüssten sie:
- Altbaubestand um 1900
- Sanierungszustand: gesetzlich erforderliches Mindestmaß
- Eigentümer: #LWB (ehemals "der Staat")

Es gibt nicht einmal einen Balkon für eine Solaranlage.
:-)

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