@luna_le Beispiel: Vater mit zwei Kindern verliert seine Wohnung (die gerne vermieternahe Rechtsprechung des AG Leipzig ist nochmal ein Thema fuer sich), wuerde daher wohnungslos, bemueht sich daher bei den
#lwb um eine Wohnung. Es erfolgen mehrere Absagen, schliesslich die Ansage, er brauche sich nicht auf weitere Wohnungen zu bewerben, da man ihm keine Wohnung vermieten werde. Anders saehe es aus, wenn er einen Leistungsbescheid nach SGB II vorlegen koenne. Da sich stattdessen, finanziert ueber eigene Ruecklagen, in Elternzeit um seine Kinder kuemmert, will man ihm keine Wohnung geben. (2/4)