Niedrigschwellige Anlaufstellen für Wohnungslose in kalten Jahreszeiten: Linker Vorschlag beschlossen: Die Zahl der Wohnungslosen in Leipzig lag in 2024 bei knapp 1000 (https://gleft.de/6wP). Laut Sozialreport der Stadt nutzten im selben Jahr 2470 Menschen die Notunterkünfte der Stadt – ein Anstieg um mehr als 22 Prozent. Im öffentlichen Raum wird das immer sichtbarer – Zelt-Camps wie am Tagestreff „Oase“ wurden geräumt, im Lene-Voigt-Park - https://jule.linxxnet.de/niedrigschwellige-anlaufstellen-fuer-wohnungslose-in-kalten-jahreszeiten-linker-vorschlag-beschlossen-26-03-2026/

@luna_le Housing first würde uns als Stadtgesellschaft ganz gut stehen.

Am Ende auch bundesweit. Es kann einfach nicht sein, dass Menschen keinen Schutz im Sinne von einer Bleibe oder Unterkunft haben und somit von allem anderen ausgeschlossen sind, somit allein auf sich gestellt sind.

Das sind alles vermeidbare Probleme, wenn wir sie nur anpacken und wollen.

Niemand muss in der Kälte ausharren müssen, das sollte uns viel wichtiger sein, als das heute ist.

@pluhmen hast recht. Und wir haben seit 2021 housing first in Leipzig, mit derzeit 50 Wohnungen.
@luna_le Ein Anfang, aber offensichtlich zu wenig. Viel zu wenig.
@luna_le das ist so beschämend 🤬🤬🤬🤬
@luna_le Mit Verlaub, aber die Stadt #leipzig sollte endlich beginnen, #wohnungslosigkeit nicht nur zu verwalten, sondern zu verhindern durch ein #rechtaufwohnen. Damit meine ich nicht Notunterkuenfte, sondern richtige Mietvertraege, bei denen sich Wohnende nicht regelmaessig bei der zustaendigen Behoerde rechtfertigen muessen. Es kann nicht sein, dass die Stadt durch kommunale Beteiligung ein Unternehmen wie die #lwb stuetzt, welches Menschen in erwuenscht und unerwuenscht einteilt und nur ersteren Wohnraum anbietet. (1/4)
@luna_le Beispiel: Vater mit zwei Kindern verliert seine Wohnung (die gerne vermieternahe Rechtsprechung des AG Leipzig ist nochmal ein Thema fuer sich), wuerde daher wohnungslos, bemueht sich daher bei den #lwb um eine Wohnung. Es erfolgen mehrere Absagen, schliesslich die Ansage, er brauche sich nicht auf weitere Wohnungen zu bewerben, da man ihm keine Wohnung vermieten werde. Anders saehe es aus, wenn er einen Leistungsbescheid nach SGB II vorlegen koenne. Da sich stattdessen, finanziert ueber eigene Ruecklagen, in Elternzeit um seine Kinder kuemmert, will man ihm keine Wohnung geben. (2/4)
@luna_le Leistungen nach dem SGB II wuerde man ihm daher mangels Beduerftigkeit nicht gewaehren. Im Ergebnis folgt dann fast ein halbes Jahr erzwungenermassen eine Notunterbringung des Vaters und beider Kinder unter grenzwertigen Bedingungen, bis ein privater Vermieter die Gelegenheit ergreift, sich die Not zunutze zu machen und einen Mietvertrag abzuschliessen, bei dem er fast doppelt so viel kassiert wie bei vergleichbaren Objekten der #lwb, und Maengel regelmaessig erst dann widerwillig beseitigt, wenn ein Rechtsanwalt hinzugezogen wird. (3/4)
@luna_le Meines Erachtens ist es nur schwer zu rechtfertigen, dass kommunale Mittel nach wie vor in einem Unternehmen liegen, das sich der Bevoelkerung von #leipzig nicht verpflichtet fuehlt und sich stattdessen daran beteiligt, Faelle von #wohnungslosigkeit und eines Bedarfs an #notunterbringung erst zu bewirken. (4/4)