@praesolgka @maxplanckgesellschaft
Das betrifft dann auch die Möglichkeit der Erzwingung der Umsetzung von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, denn deren Urteile und Beschlüsse sind bis heute zwar bindend, aber wenn sie nicht umgesetzt werden, kann dies bislang niemand wirksam durchsetzen.
Irritierend finde ich auch die Haltung mancher Jurist:innen im Staatsdienst.
Ich saß damals in der JVA Bruchsal und half einem Mitgefangenen gegen eine Maßnahme der Anstalt vor Gericht zu ziehen. Erst beim BVerfG obsiegte er, es wurde festgestellt, dass u.a. auch die Entscheidung der JVA "den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG)" verletzen.
Am Ende hatte das LG nur noch über die Kostenfrage zu entscheiden. Zur Stellungnahme aufgefordert, teilte die Abteilungsjuristin, eben jene Juristin, deren eigene Entscheidung nunmehr den Makel der Verfassungswidrigkeit trug, dass man seitens der Anstalt unverändert an der bisherigen Rechtsauffassung festhalte, weshalb dem Gefangenen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen seien.
Dem kam das LG nicht nach. Aber wir Gefangene fanden es irritierend, dass eine Beamtin, deren eigene Entscheidung nun den Makel trug, u.a. gegen Artikel 1 Abs. 1 GG zu verstoßen, nicht ansatzweise Einsicht zu zeigen bereit war. Der betroffene Gefangene übersandte den Schriftsatz der Abteilungsjuristin, dem BVerfG in Kopie, zur Kenntnisnahme
Zur erwähnten Entscheidung des BVerfG:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2007/12/rk20071227_2bvr106105.html
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