OnlyFans: Schweden will Bezahlung von Camshows kriminalisieren
Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
OnlyFans: Schweden will Bezahlung von Camshows kriminalisieren
Ein neuer Gesetzentwurf aus Schweden sorgt für Aufregung: Wer im Netz anderen beim Masturbieren zuschaut, könnte bald strafrechtlich belangt werden. Anbieter:innen auf Plattformen wie OnlyFans bangen nun um ihre Existenz.
28.04.2025 um 17:07 Uhr
– Chris Köver – in Nutzerrechte – keine Ergänzungen OnlyFans-Creators bei einer Modeschau in New York: Zählt das in Schweden schon als sexuelle Dienstleistung? – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Copyright: John Marshall Mantel
In Schweden soll es strafbar werden, für sexuelle Dienstleistungen zu zahlen, die „über Distanz, ohne Kontakt ausgeübt werden“. Ein bestehendes Gesetz soll so erweitert werden, dass auch Zahlungen auf Online-Plattformen wie OnlyFans erfasst werden. Die Regierung von Ulf Kristersson hat dazu einen Entwurf ins Parlament eingebracht.
Bereits jetzt ist es in Schweden verboten, für sexuelle Dienstleistungen zu zahlen. Strafbar machen sich die Kund:innen, während Anbieter:innen straffrei bleiben. Dieser Ansatz, bekannt als „Nordisches Modell“, galt bisher allerdings nur für den physischen Kontakt. Das soll sich nun ändern.
Laut Entwurf, der ab Juli in Kraft treten soll, soll künftig bestraft werden, wer eine Person dazu „verleitet, eine sexuelle Handlung gegen Entgelt vorzunehmen oder zu dulden, um daran teilzunehmen oder sie vorgeführt zu bekommen“. Künftig wäre damit auch strafbar, Erotikmodels auf Plattformen wie OnlyFans für sexuelle Handlungen vor der Kamera zu bezahlen.
„Verletzlich wie bei sexuellen Handlungen mit Körperkontakt“
Schwedens Umgang mit Sexarbeit basiert auf der Vorstellung, dass sie eine Form der männlichen Gewalt ist, vor der vor allem Frauen geschützt werden müssten. Dieses Schutzinteresse, so heißt es im Entwurf, beziehe sich auch auf Online-Handlungen: Eine Person, die über eine Webcam interagiert, könne sich „mindestens genauso verletzlich fühlen wie bei sexuellen Handlungen mit Körperkontakt“.
Auch die Polizei sehe Plattformen wie OnlyFans als Orte, von denen Kinder und Jugendliche in die Prostitution gezogen würden, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Vorschlag bedroht Sexarbeiter:innen
Diejenigen, die das Gesetz schützen soll, kritisieren den Vorstoß. „Ich kann nicht in Schweden bleiben, wenn das eingeführt wird“, sagt die Porno-Influencerin Cina i Varberg dem Sender SVT. Die OnlyFans-Anbieterin Cara berichtet, sie und andere Creatorinnen fürchteten nun, dass OnlyFans sie rechtlich ausschließen könnte – da Plattformen sich auch strafbar machen, wenn sie die sexuellen Dienstleistungen weiter zulassen.
Auch die European Sex Workers Rights Alliance (ESWA) fordert das Parlament auf, den Entwurf abzulehnen. Der Vorschlag sei rückschrittlich und eine Bedrohung für die Privatsphäre, Sicherheit und Existenzgrundlage von Sexarbeiter:innen, schreibt der Dachverband. Die Kriminalisierung führe zu mehr Überwachung und dränge Betroffene weiter an den Rand.
Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren das Nordische Modell. Sie argumentieren, dass die Kriminalisierung der Kund:innen faktisch den Rechten von Sexarbeiter:innen schadet. Sie müssten in der Folge höhere Risiken eingehen, um Kund:innen vor der Polizei zu schützen, etwa zu diesen nach Hause gehen. Eine Ausweitung des Verbots auf Online-Dienstleistungen würde diesen Effekt noch verstärken, fürchtet ESWA.
Pornos kaufen bleibt erlaubt
Der Verband kritisiert zudem die vagen Formulierungen. Wie sollen etwa Begriffe wie „verleiten“ ausgelegt werden. Tatsächlich bemüht sich der Entwurf an mehreren Stellen um Abgrenzung, bleibt dabei aber schwammig. So soll etwa ein einfacher Striptease oder schlichte Nacktheit vor der Kamera noch keine Darstellung eines „sexuellen Akts“ sein. Wenn jemand vor der Kamera masturbiert, macht sich die Person, die dafür bezahlt, hingegen strafbar.
Für die künftige Strafverfolgung heißt das womöglich: Gerichte werden auslegen müssen, ob eine Performerin, die sich gegen Geld auszieht, sich lediglich aufreizend entkleidet oder ob sie dabei schon erogene Körperzonen berührt hat.
Auch den Kauf von Pornografie als Ganzes will die schwedische Regierung nicht unter Strafe stellen. Für eine Strafbarkeit soll demnach entscheidend sein, ob jemand die andere Person dazu veranlasst hat, eine sexuelle Handlung gegen Entgelt vorzunehmen oder ob die das ohnehin getan hätte. „Der Kauf eines zuvor aufgezeichneten Films, die Bezahlung für das Abonnieren eines Kontos, auf dem regelmäßig pornografisches Material gepostet wird, oder der sonstige Zugriff auf Pornografie ohne Einflussnahme auf deren Inhalt würde daher nicht unter die strafrechtliche Verantwortlichkeit fallen“.
OnlyFans will Justizminister treffen
Schweden war 1999 das erste Land weltweit, das ein Verbot für den Kauf von sexuellen Dienstleistungen einführte. Später haben auch Norwegen, Island, Kanada oder Frankreich das Nordische Modell in unterschiedlichen Varianten übernommen.
OnlyFans hat unterdessen um ein Treffen mit Justizminister Gunnar Strömmer gebeten, um Einfluss auf das Gesetz zu nehmen, berichtet die schwedische Zeitung Svenska Tagbladet. „In Schweden zahlt OnlyFans jedes Jahr zwölf Millionen Dollar an Steuern, während die Plattform einzelnen Kreativen – darunter viele Frauen, LGBTQ+-Personen und marginalisierte Unternehmer:innen – die Möglichkeit bietet, sich unabhängig zu finanzieren“, sagt dort eine Sprecherin des Unternehmens.
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Author: Chris Köver






