Liebe ist kein Besitz.
Sie ist nicht Fürsorge, nicht Nettigkeit,
kein Opfer.
Sie braucht niemanden, kein Ziel,
keinen Trost, keinen Grund.

Sie ist das erste Erkennen,
das kompromisslose Ja,
das das Göttliche sieht
im Geschmack von Asche,
im flammenden Haus,
im Nachhall des Schreis.

Diese Liebe will nichts retten.
Sie scheut nicht den Abgrund.
Sie bleibt—unerschütterlich.

#Liebe #Bleibt

(Rheinische Post) Politikerin aus Krefeld: Ulle Schauws bleibt frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion

Ulle Schauws aus Krefeld treibt als frauenpolitische Sprecherin der Grünen ihre Themen im Bundestag voran. Ihr Ziel: Geschlechtergerechtigkeit und globale Gesundheit für eine gerechte Zukunft.

Direktlink

#bleibt #frauenpolitische #krefeld #politikerin #rheinische #schauws #sprecherin

Was ist los mit Euch? #Wo #bleibt der #Aufschrei ❓️🤬 Seid ihr alle nur noch Schmerzfrei❓️🤬

Auf sowas kann nur #abgrundtiefer, #Menschenfeindlicher, #Reicher, #Abschaum kommen 🤬🤬🤬🧠💩
#HungerGames

DFB-Pokalfinale der Frauen bleibt bis 2030 in Köln

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#bleibt #frauen #pokalfinale

DFB-Pokalfinale der Frauen bleibt bis 2030 in Köln - Report-K

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Neue Wohnsiedlung: Damiansweg in Volkhoven/Weiler bleibt verkehrsberuhigt

Neue WohnsiedlungDamiansweg in Volkhoven/Weiler bleibt verkehrsberuhigt

Von

Christopher Dröge

18.04.2025, 15:54 Uhr

Lesezeit 2 Minuten

Auch die Mehrfamilienhäuser im Merianshof sind inzwischen fertiggestellt.

Copyright: Christopher Dröge

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Seit das neue Quartier am Damiansweg fertiggestellt ist, rückt die Verkehrsführung in den Fokus. Autofahrer und Radfahrer teilen sich den Straßenraum.

Dem Neubaugebiet am Damiansweg ist anzusehen, dass der Beton noch nicht lange trocken ist: Die Fassaden und Anstriche der Häuser sind noch frisch und unverbraucht, die Hecken und Sträucher in den Vorgärten der Einfamilienhäuser im nördlichen Teil des neuen Quartiers schlagen gerade erst Wurzeln. Mit dem Merianshof am südlichen Ende, wo das Gebiet über die Deliastraße an den Meriansweg angeschlossen ist, ist nun auch der letzte Bauabschnitt beendet – in den Mehrfamilienhäusern sind 94 öffentlich geförderte Wohneinheiten entstanden, die die Einfamilienhaussiedlung im Norden ergänzen.

Verkehrsplanung im neuen Quartier

Mit dem zunehmenden Bezug der Häuser und Wohnungen füllt sich das neue Quartier allmählich mit Leben und damit auch der nun als Hauptverkehrsachse dienende Damiansweg: Die übliche Gemengelage aus Fußgängern, Radfahrern und Kfz-Verkehr entsteht. Für die CDU-Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Chorweiler war es damit an der Zeit, bei der Verwaltung nachzufragen, wie die weitere Verkehrsplanung im Quartier aussehen soll – vor allem in Bezug auf das Angebot an Kfz-Stellplätzen, die Führung des Radverkehrs und dem Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Wer es in Zukunft im Quartier schwerer haben wird, sind Besucher, die mit dem Auto anreisen, denn öffentliche Stellplätze sind am Damiansweg nur noch vereinzelt zu finden: Aufgrund der begrenzten räumlichen Gegebenheiten und der Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmenden sei es nicht möglich, die Belange des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum zu berücksichtigen, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.

Der bisherige Längsparkstreifen auf der westlichen Seite des Damiansweg fällt daher weg. Auch der bauliche Radweg, der bislang auf der westlichen Seite zu finden war, wurde im Zuge des Umbaus der Straße zurückgebaut – da dieser nicht ausgeschildert war, stand es den Radfahrern ohnehin frei, die Fahrbahn zu benutzen. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite und die Einrichtung einer Tempo 30-Zone sei die Verkehrssicherheit hoch genug, um den Radverkehr permanent mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zusammenzuführen.

Einen direkten Anschluss an den ÖPNV hat das Gebiet noch nicht – das soll sich jedoch ändern: am Knotenpunkt mit der Merianstraße ist in Absprache mit der KVB eine neue Bushaltestelle vorgesehen, die nach dem Kölner Standard barrierefrei ausgebaut werden soll. Wann diese aber tatsächlich kommen soll, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

#bleibt #damiansweg #verkehrsberuhigt #volkhoven #weiler #wohnsiedlung

Christopher Dröge

schreibt für das Stadtteil-Ressort des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Jahrgang 1979, studierte an der Universität zu Köln Sachen, die mit G anfangen (Germanistik, Geschichte und Geografie). Seit 2010 als freiberuflicher Journalist und Autor tätig, schreibt für verschiedene Kölner Lokalmedien. Seit 2020 auch für die KStA-Stadtteile, hier vor allem über den Kölner Norden.

Kölner Stadt-Anzeiger

Die #CDU #CSU steuert also auf #österreichische #Verhältnisse zu! Zusammen schließen #Söder und #Merz alle demokratischen Parteien aus, wenn die nicht nach ihrer Pfeife tanzen und #übrig #bleibt die #AfD!🤮

#Merzverhindern #Habeck4Kanzler

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Die Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie wurden im Jahr 2024 gesenkt. Einige behaupten im Netz, Täter würden so unterstützt statt bestraft. Dabei hat sich an den Höchststrafen nichts geändert – wir erklären, was wirklich hinter der Änderung von Paragraf 184b steckt.

von Sarah Thust

17. Dezember 2024

Geringere Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie ermöglichen Gerichten, sich auf relevantere Fälle zu konzentrieren (Symbolbild: Katrin Bolovtsova / Pexels) Behauptung

In Deutschland würden Besitzer und Verbreiter von Kinderpornografie unterstützt statt bestraft: Durch eine Änderung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch im Mai 2024 seien Mindeststrafen für solche Taten gesenkt worden.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
13.12.2024

Quelle

Bewertung

Teilweise falsch
Über diese Bewertung

Teilweise falsch. Es stimmt, dass mit der Änderung im Strafgesetzbuch von Juni 2024 die Mindeststrafen für Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte gesenkt wurden. Dadurch werden Straftaten jedoch nicht unterstützt. Die Höchststrafen bleiben gleich. Zuvor war das Gesetz derart streng formuliert, dass sich zum Beispiel Lehrpersonal oder Journalistinnen und Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit strafbar machen konnten. Solche Verfahren können nach der neuen Rechtslage einfacher eingestellt werden.

Im Oktober 2024 warnten Beiträge in Sozialen Netzwerken vor einer Änderung von Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Das Gesetz würde Straftäter in Deutschland, die „Kinderpornografie“ besitzen oder verbreiten, unterstützen statt bestrafen. Eine Instagram-Nutzerin nennt das einen „Freifahrtschein für Pädos“; eine Tiktok-Nutzerin sagt, Kinderpornografie sei damit kein Verbrechen mehr. Auch auf X, Whatsapp und Facebook verbreiten sich Beiträge zu dem Thema.

Einige teilen das Foto eines Google-Suchergebnisses. Das Bild zitiert einen Satz aus einem Artikel eines Anwaltsportals. Darin heißt es aber auch – und das fehlt in den Screenshots –, dass die Gesetzesänderung „einen wichtigen Schritt hin zu einer differenzierteren und gerechteren Strafverfolgung im Bereich der Kinderpornografie“ darstellt.

Welches Ziel also hat die Änderung des Paragrafen tatsächlich?

Auf dem Bild ist nur ein Auszug des Artikels zu sehen – relevanter Kontext zur Gesetzesänderung fehlt (Quelle: Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In einer Pressemitteilung erklärte das Bundesjustizministerium im November, es gehe in der Gesetzesänderung des Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch (StGB) von Juni 2024 darum, Verfahren „am unteren Rand der Strafwürdigkeit“ leichter einstellen zu können. Zuvor drohte Menschen, die solches Material vor der Gesetzesänderung ungewollt – etwa im Rahmen einer Whatsapp-Eltern-Gruppe – zugespielt bekommen hatten, oder es zur Beweissicherung fotografiert hatten, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Nein, die Änderung von §184b StGB ist kein „Freifahrtschein“ für Straftäter

Ein „Freifahrtschein“ für Straftäter ist die Gesetzesänderung nicht. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie können weiterhin mit bis zu zehn Jahren als Straftat geahndet werden. Lediglich die Mindeststrafen wurden herabgesetzt – für das Verbreiten von einem Jahr auf sechs Monate und für den Besitz von einem Jahr auf drei Monate. Beide Straftatbestände können nun also als Vergehen geahndet werden – ein solches liegt dann vor, wenn die Mindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr liegt.

Nach der Änderung konnte zum Beispiel der Fall einer Lehrerin am Amtsgericht Montabaur eingestellt werden: Berichten zufolge hatte sie einer Schülerin, von der intime Aufnahmen kursierten, „in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten“ geholfen. Weil sie die Aufnahme an die Eltern des Mädchens weiterleitete, wurde ihr die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen.

Änderung von §184b ermöglicht Gerichten, Verfahren in geringfügigen Fällen einzustellen

Auf die Frage, ob Straftäter durch die Änderung von Paragrafen 184b StGB „unterstützt statt bestraft“ würden oder gar einen „Freifahrtschein“ erhalten, antwortete der Berliner Strafverteidiger Stefan Conen: „Nein, es ist nichts straffrei gestellt worden.“ Die Kommentare zur Gesetzesänderung bezeichnete er als „unkundig“.

Dass die Verbreitung von Kinderpornografie unter bestimmten Bedingungen als Vergehen geahndet werden kann, hat laut Conen Grenzen. „In dem Moment, indem man so etwas gewerbsmäßig, also für Geld, oder in einer auf eine gewisse Dauer angelegten Gruppe von mindestens drei Personen macht, greift Absatz 2 des Paragrafen und es ist ein Verbrechen, das mit mindestens zwei Jahren bestraft wird.“

Cohen bestätigt: Der Tatbestand der Kinderpornografie sei vor der Novelle so weit gefasst gewesen, dass praktisch jeder, auch ein vermeintlich unschuldiger Umgang damit zur Strafbarkeit geführt habe. Auf diese Weise machten sich manche strafbar, die sie sich gegen Kinderpornografie engagierten und dadurch damit in Berührung kamen. In solchen Fällen musste nach dem alten Gesetz dasselbe Strafmaß angewendet werden wie zum Beispiel „bei einem Räuber, der jemandem ins Gesicht schlägt und die Brieftasche abnimmt“: mindestens ein Jahr. Als eine Art Schadensbegrenzung seien die Strafrahmen nun abgesenkt worden.

Redigatur: Gabriele Scherndl, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel „Gesetzesänderung bei Besitz von Kinderpornografie: Strafe wird gesenkt“, Anwalt.de, 25. Mai 2024: Link (archiviert)
  • Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Link (archiviert)
  • „Strafverfahren gegen Lehrerin eingestellt“, Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz zum Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. 2a Ls 2070 Js 44219/22): Link (archiviert)

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Author: Sarah Thust

#anderung #besitz #bleibt #erwerb #kinderpornografie #paragraf #verbreitung

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Die Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie wurden gesenkt. Einige behaupten im Netz, Täter würden so unterstützt. Ein Faktencheck.

correctiv.org

Mehr als eine Woche nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf der Leverkusener Rheinbrücke gibt es neue Erkenntnisse zur wahrscheinlichen Ursache. Nach Auswertung bisheriger Ermittlungen und der Obduktion des 22-jährigen Bauarbeiters geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann vorige Woche Donnerstag (29. August) von einem Baugerüst gestürzt ist, das um den alten Brückenpfeiler herum aufgebaut war. Er starb noch am Unfallort an den Folgen des Sturzes.

Köln: Bauarbeiter stürzte vom Gerüst auf Brücke

Der genaue Grund, warum der Mann das Gleichgewicht verloren hatte, stehe immer noch nicht fest, teilte Staatsanwältin Stephanie Beller auf Anfrage mit. Drei Gutachter sind mit weiteren Untersuchungen beauftragt, außerdem hat die Polizei andere Arbeiter befragt, die den Unfall mitangesehen haben.

Eine denkbare Erklärung ist, dass die Arbeiter mithilfe eines Krans die alten Tragseile der Brücke vom Pylon entfernt haben. Dabei hat sich offenbar mindestens eines der Seile gelöst und ist umhergeschleudert. Dabei wurde auch das Fahrerhaus des Krans schwer beschädigt. Möglicherweise traf das Seil den 22-Jährigen, der daraufhin vom Gerüst stürzte. Zwei weitere Arbeiter waren schwer verletzt worden, vier leicht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Alles zum Thema Rheinbrücke Leverkusen

Die Unglücksstelle drei Wochen vor dem Unfall: Von diesem Baugerüst stürzte am 29. August ein 22-jähriger Arbeiter in den Tod.

Copyright: Ralf Krieger

Die Unfallstelle auf den Resten der alten Brücke, die seit Monaten zurückgebaut wird, ist indes weiterhin gesperrt. Die Begutachtung der Baustelle durch den Sachverständigen vor Ort werde wohl „in den nächsten Wochen“ abgeschlossen sein, sagte Beller. Bis dahin kann an der Unfallstelle nicht gearbeitet werden. Der Autoverkehr der A1 auf der parallel verlaufenden neuen Rheinbrücke ist von der Sperrung nicht betroffen.

Die Leverkusener Brücke wird neu gebaut, weil die alte marode war. Das erste neue Brücken-Teilstück war Anfang Februar nach jahrelangen Bauarbeiten für den Verkehr freigegeben worden. Voraussichtlich im Frühjahr 2025, wenn die alte Brücke komplett abgerissen ist, soll das zweite Teilstück parallel zum ersten errichtet werden, bis Ende 2027 soll das noch dauern. Ob das Unglück den Zeitplan nun durcheinander bringen könnte, ist noch unklar.

https://www.bachhausen.de/toedlicher-arbeitsunfall-alte-leverkusener-rheinbruecke-bleibt-gesperrt-neue-erkenntnisse-zum-hergang/

#arbeitsunfall #bleibt #erkenntnisse #gesperrt #leverkusener #rheinbrucke #todlicher

Tödlicher Arbeitsunfall: Jetzt ermittelt die Polizei – Was geschah auf der Leverkusener Rheinbrücke?

Weil nach dem Unglück ein Kran auf die neue Brücke zu stürzen drohte, blieb die A1 stundenlang gesperrt.

Kölner Stadt-Anzeiger

Report-K

Im Gremberger Wäldchen an der Stelle des ehemaligen Krankensammellagers der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg

Köln | Am Samstag, 15. Juni 2024, haben Aktivist:innen einen Teil des Gremberger Wäldchens besetzt. Zudem rief die Initiative „Gremberger Wäldchen bleibt!“ zum Waldfest auf. Nach Aussage der Veranstalter nahmen rund 500 Menschen teil. Die Proteste richten sich gegen den Ausbau der A4 und den Abriss der Rodenkirchener Brücke sowie gegen die Teilrodung des Gremberger Wäldchens.

Vom Fest zeugen Videos in den sozialen Medien, die auch Reden dokumentieren. Kinder konnten klettern und es gab Waldführungen. An den Protesten beteiligte sich zudem die Bürgerinitiative A4 minus, die sich gegen die Ausbaupläne der Autobahngesellschaft und den Bundesverkehrswegeplan stemmt. Die Besucher:innen unterstützten den Protest der Waldbesetzer:innen.

„Viele Kölner wissen gar nichts davon, dass hier ein solcher Eingriff in unser Stadtleben stattfinden soll“ sagte eine Besucherin des Festes, die als Anwohnerin von der A4 Erweiterung selbst betroffen ist. „Deswegen ist es toll, dass jetzt hier Menschen sind die sagen: ,wir bleiben hier, wir lassen uns den Wald nicht nehmen’“. Auch die Besetzer:innen sprachen auf dem Waldfest: „Wenn der Autobahnausbau nicht auf politischer Ebene gestoppt wird, dann eben von uns.“ Weiter machen die Besetzer:innen deutlich: „Wir können uns solche absurden Bauvorhaben schlichtweg nicht mehr leisten. Köln braucht mehr Grünflächen und definitiv keine neuen

Straßen mehr.“

Die Pläne des Bundesverkehrswegeplans sehen einen achtspurigen Ausbau der A4 vor. Dazu müssten Teile des Gremberger Wäldchens gerodet werden. Zudem soll die Rodenkirchener Brücke neu gebaut werden. Betroffen wäre nicht nur das Naherholungsgebiet für die Kölner:innen, sondern auch Kleingartenanlagen etwa in Poll. Auch Wohngebiete wären betroffen.

Es ist davon auszugehen, dass ein besonderer Ort der an Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg erinnert von den Ausbauarbeiten betroffen wäre. Der Bereich des ehemaligen Krankensammellagers für Zwangsarbeiter:innen in dem in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges Menschen ermordet wurden. Mehr Informationen finden Sie hier bei report-K:

Krankensammellager für Zwangsarbeiter im Gremberger Wäldchen: Vergessen und durch Ausbau der A4 bedroht

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https://www.bachhausen.de/grembi-bleibt-veranstalter-sprechen-von-500-besuchern-des-waldfestes/

#besuchern #bleibt #grembi #sprechen #veranstalter #waldfestes

„Grembi bleibt“ – Veranstalter sprechen von 500 Besuchern des Waldfestes - Report-K

Report-K ist die Internetzeitung von Köln und berichtet aus Köln, NRW, Deutschland und der Welt.

Report-K

Der Bundestag wählt heute Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie folgt auf den bisherigen Datenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin in der AG Inneres:

„Wir bedanken uns beim scheidenden Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber, der sich in seiner Amtszeit sehr verdient um den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemacht hat, für die ausgezeichnete Arbeit und Zusammenarbeit. Als Vertreter Deutschlands im europäischen Datenschutzausschuss hat er maßgebliche Meilensteine in der Anwendung der DSGVO mitgesetzt. Prof. Ulrich Kelber hat mit seinen Impulsen zahlreiche nationale und internationale Debatten zur Ausgestaltung einer grundrechtssensiblen Digitalisierung mitgeprägt – wie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Während seiner Amtszeit hat sich die Datenschutzkonferenz zu dem koordinierenden Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden entwickelt, das die einheitlichere Auslegung der DSGVO stärkt. Aber auch als Berater von uns Bundestagsabgeordneten war er jederzeit ansprechbar und hatte in den Gesetzgebungsverfahren stets konstruktive Vorschläge zur Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.“

Anna Kassautzki, zuständige Berichterstatterin in der AG Digitales

„Wir gratulieren Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider herzlich zu ihrer Wahl als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Viele, die sich in den vergangenen Jahren mit Daten und Datenschutz beschäftigt haben, kennen Frau Dr. Specht-Riemenschneider bereits. Wir haben sie unter anderem in der Gründungskommission für das Dateninstitut als versierte Expertin mit Gestaltungswillen kennengelernt und freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit. Im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit warten beispielsweise mit dem Transparenzgesetz noch einige Herausforderungen auf uns in dieser Legislaturperiode, bei denen wir die neue Bundesdatenschutzbeauftragte vertrauensvoll einbinden wollen und müssen.“

Hier weiter lesen…

https://www.bachhausen.de/das-amt-der-datenschutzbeauftragten-bleibt-stark-besetzt/

#besetzt #bleibt #datenschutzbeauftragten #stark

Das Amt der Datenschutzbeauftragten bleibt stark besetzt

Der Bundestag wählt heute Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie folgt auf den bisherigen Datenschutzbeauftragten…

Die SPD im Kölner Norden