In
#NRW gilt ab morgen (25. Juli 2025) ein zusätzliches Einsatzkriterium im öffentlichen Rettungsdienst: der „dringliche
#Krankentransport“. Hiermit sollen Einsatzanlässe abgedeckt werden, die zwar keine Notfälle darstellen, aber dennoch eines zeitkritischen („dringlichen“) Krankentransports in ein Krankenhaus z.B. zur Abklärung des Patientenzustands bedürfen. Nach dem Erlasstext handelt es sich hierbei um Kranke oder Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen, die
a) keine Notfallpatientinnen und Notfallpatienten im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 3 RettG NRW sind und
b) infolge sonstiger Verletzung oder Krankheit einer dringlichen präklinischen Versorgung bedürfen oder sich aufgrund dringlicher medizinischer Gründe oder bestehender Hilflosigkeit in Verbindung mit äußeren Umständen in einer Gefahrenlage befinden.
Näheres hier:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=22367&ver=10&val=22367&sg=0&menu=0&vd_back=N&amtlich=1In dem gleichzeitig veröffentlichten Erlass über „Planungsfristen“ im Rettungsdienst (der Begriff „
#Planungsfrist“ ersetzt hier zukünftig den bisherigen Begriff „
#Hilfsfrist“) wird für den dringlichen Krankentransport für Patientinnen und Patienten der GVS-Stufen 2 ein Fahrzeithorizont von 40 Minuten und für GVS-3-Patientinnen und Patienten ein Fahrzeithorizont von 20 Minuten vorgesehen.
Ich finde: das Land geht hier einen pragmatischen Weg, der insbesondere die manchmal unnötige Inanspruchnahme der
#Notfallrettung (RTW, NEF) gerade außerhalb der ärztlichen Praxiszeiten verringern und durch eine angepasste Leistung ersetzen kann. Es wird zu beobachten sein, ob dieser Weg sich bewährt.
Und außerdem: Aus der Sicht der Rotkreuzgemeinschaften ergibt sich hiermit evtl. die Chance, gerade auch ehrenamtliche Kräfte mit entsprechender Ausbildung für den Krankentransport außerhalb ihrer üblichen Berufszeiten wieder etwas näher an Aufgaben im Krankentransportdienst heranzuführen. Dem Sammeln von Erfahrungen in diesem Aufgabenfeld gerade auch unter dem Gesichtspunkt eines Einsatzes im
#Bevölkerungsschutz könnte dies sicherlich dienlich sein.
#DRK @drk