
Bonitätsscores sind keine automatisierten Entscheidungen i.S.d. Art. 22 DSGVO; ohne Maßgeblichkeit und Verstoß bestehen keine DSGVO-Ansprüche.
Dr. Datenschutz Shortnews im Mai 2026 – KW20
Im Bereich Datenschutz ergeben sich stetig neue Entwicklungen und Entscheidungen, die sowohl Unternehmen als auch Verbraucher vor spannende Herausforderungen stellen. Alle zwei Wochen werfen wir einen Blick auf die wichtigsten Ereignisse, die die Datenschutzlandschaft bewegt haben. Hier erfahren Sie(...)
https://www.dr-datenschutz.de/dr-datenschutz-shortnews-im-mai-2026-kw20/

Eine Speicherdauer personenbezogener Daten von drei Jahren im Zusammenhang mit einer Bonitätsbewertung durch eine Wirtschaftsauskunftei ist im Einzelfall grundsätzlich nicht zu beanstanden.