(Rheinische Post) “Wir wollen nicht einknicken”: Wie es um die Sicherheit bei CSD-Paraden in NRW steht

In Gelsenkirchen wurde der CSD wegen einer Bedrohungslage abgesagt, gleichzeitig nimmt Gewalt gegen queere Menschen auch in NRW zu. Wie groß jetzt die Sorge bei Veranstaltern aus anderen Städten ist und wie die Landespolitik die Lage einschätzt.

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#einknicken #nicht #paraden #rheinische #sicherheit #steht #wollen

#Wir feiern schon lange keine Ansagen, “Ansätze” einer #CDU #CSU #SPD #Regierung mehr. Wir vergessen nicht, wir verzeihen nicht. - #Machen ist wie #Wollen - nur krasser! web.de/magazine/wir...

Pläne im Bund: Google und ande...
Pläne im Bund: Google und andere sollen Digitalabgabe zahlen

Der Kultur- und Medienstaatsminister wirft den großen Internetkonzernen Steuervermeidung vor. Die Medienvielfalt sei in Gefahr. Nun sollen konkrete Schritte folgen.

WEB.DE News
Toen mensen tussen 6000 en 4000 jaar terug #wollen kleren gingen dragen, werden ze vatbaar voor een variant van de ‘terugkerende #koorts’ die de menselijke #kleerluis overdroeg die zich in de wol nestelde. Dit blijkt uit analyse van #dna van de twee bacteriesoorten die de ziekte veroorzaken.
https://www.nrc.nl/nieuws/2025/05/22/toen-mensen-wollen-kleding-gingen-dragen-zag-een-akelige-bacterie-een-nieuwe-kans-om-zich-te-verspreiden-a4894284
Toen mensen wollen kleding gingen dragen zag een akelige bacterie een nieuwe kans om zich te verspreiden

Archeologie: De ‘terugkerende koorts’ is een dodelijke ziekte die aanvankelijk alleen door teken werd overgebracht.

NRC

Die AfD wird nicht wollen, dass du dir die Volksverpetzer App 2.0 holst!

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Die AfD wird nicht wollen, dass du dir die Volksverpetzer App 2.0 holst!

von Thomas Laschyk | Mai 16, 2025 | Aktuelles

Ja genau, ich spreche von der brandneuen Volksverpetzer App 2.0! Jetzt noch mehr Content, noch mehr Datensicherheit! Noch mehr Community! Jetzt mal im Ernst, wir haben da so viele geile Sachen herein gepackt, weil wir glauben, ihr könnt diese App jetzt gezielt im Alltag nutzen, um die Lügen und die Propaganda der Rechtsextremen zu bekämpfen.

Jetzt downloaden

– und natürlich, das haben wir uns nicht nehmen lassen: gamified! Faktenleveln statt Doomscroolen!

Ich zeige euch, was jetzt alles drin ist: Der Volksverpetzer Faktenbot!

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Es gibt einen verbesserten, KI-gesteuerten Faktenbot! Damit könnt ihr nach Faktenchecks suchen oder sogar Links zu Fake News direkt reinladen und der Bot sucht in der Faktencheck-Datenbank nach Stellen in Artikeln, ob er etwas Passendes dazu findet! Er generiert natürlich nichts selbst – das wäre der schnellste Weg, selbst Fake News zu produzieren, sondern hilft dir nur bei der Suche nach Faktenchecks!

Ihr wollt selbst aktiv werden? Die Funktion, Fake News zu melden, gab es ja in der Volksverpetzer App schon länger. Aber wir sind da nie hinterhergekommen! Deshalb machen wir das jetzt einfach gemeinsam mit euch: Meldet Fake-News und checkt sie gemeinsam mit tausenden anderen in der Community auf Bluesky. Folgt dazu unserem Faktenbot auf Bluesky, wo (ausgewählte) Fake-Einreichungen gepostet werden und fact checkt einfach selbst mit der Community – dann bleiben Einreichungen nicht liegen, wenn unser kleines Team es nicht schafft!

Mehr Content!

Wenn ihr noch mehr Content wollt, könnt ihr jetzt auch den Volksverpetzer-Bluesky Feed in der App freischalten und live Updates und Infos erhalten! Wer also nichts verpassen will, findet auch fast täglich neuen Content bei uns!

Screenshot

Und ihr könnt außerdem in der Volksverpetzer App direkt Artikel, Bluesky-Posts und sogar Quellen, die euch interessieren, favorisieren und in eurer eigenen kleinen „Datenbank“ abspeichern!

Und: Gamification!

Weil der Kampf gegen Faschismus ermüdend sein kann, wollen wir das angenehmer gestalten – wir haben unsere App gamifiziert – aber nicht um dir was zu verkaufen, sondern weil Faktenchecken auch Spaß machen soll! Es gibt ein kleines Level-System zum Aufsteigen, es gibt Streaks und es gibt ein Bundesländer-Ranking, wo ihr zeigen könnt, welches deutsche Bundesland am aktivsten im Teilen von Faktenchecks ist! Damit es fair ist, ist das Ranking natürlich anteilsmäßig. Ihr könnt euch also auch dafür einsetzen, dass eure Heimat einen Spitzenplatz bekommt!

Screenshot

Kein Witz: Die AfD ist offiziell als gesichert rechtsextrem eingestuft worden – deshalb sollten wir ALLE gemeinsam etwas dagegen tun. Die AfD arbeitet fundamental mit Lügen und Desinformation und indoktriniert so immer mehr unserer Mitbürger. So funktioniert Faschismus. Eine Methode dagegen vorzugehen ist, dass wir uns vernetzen und uns informieren. (Ein anderer könnte sein, sich für die Prüfung eines Verbotsverfahrens einzusetzen.)

Schnappt euch die Volksverpetzer App 2.0

Also: Schnappt euch die Volksverpetzer App 2.0 – wie es bereits über 25.000 von euch getan haben – und überzeugt eure Freunde, eure Eltern, sogar eure verpeilten Cousins davon. Gemeinsam Faktenchecken, gemeinsam Spaß haben und nebenbei etwas Sinnvolles tun. Was gibt’s Besseres?

Ach ja, und da wir nicht nur eure Daten in Ruhe lassen, die App kostenlos ist und wir auch keine nervige Werbung für Raid Shadow Legends oder so machen, freuen wir uns mega, wenn ihr uns mit einer kleinen Spende unterstützt – das geht übrigens auch ganz easy direkt in der App!

Ladet euch jetzt kostenlos die Volksverpetzer App 2.0 herunter und zeigt den Rechtsextremen, was ‚gesichert faktenbasiert“ wirklich bedeutet!

Artikelbild: Volksverpetzer, canva.com

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#holst #nicht #volksverpetzer #wollen

Thomas Laschyk

Volksverpetzer

Koalitionsvertrag: Wie Union und SPD gegen Desinformation vorgehen wollen

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln


Hintergrund

Koalitionsvertrag: Wie Union und SPD gegen Desinformation vorgehen wollen

Im Koalitionsvertrag stellen Union und SPD vor, wie sie die Gesellschaft vor der Verbreitung bewusster Falschinformationen schützen wollen. Sofort entbrennt eine Debatte über ein angebliches „Lügen-Verbot“. Wir schauen uns an, was da dran ist.

von Alice Echtermann

06. Mai 2025

Eine Aussage über Desinformation im Koalitionsvertrag von Union und SPD löste eine Debatte aus: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt.“ Doch ein geplantes Lügen-Verbot lässt sich daraus nicht ableiten. (Foto: picture alliance/dpa / Kay Nietfeld)

Fünfmal steht das Wort „Desinformation“ im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Das ist im Vergleich zu anderen drängenden Herausforderungen unserer Zeit eher wenig; zum Vergleich: Das Wort „Klima“ kommt 80 Mal vor. Aber wie möchte die Koalition die Verbreitungen von gezielten Falschmeldungen angehen? Und was steckt hinter dem Vorwurf, sie wolle die Meinungsfreiheit beschneiden? 

Den Maßnahmen gegen Desinformation widmet der Koalitionsvertrag ein eigenes kurzes Kapitel. Über eine Formulierung darin wurde in den vergangenen Wochen hitzig diskutiert: 

„Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze vorgehen können.“

Das gefährde die Meinungsfreiheit, schrieb beispielsweise ein . So sah es, wenig überraschend, auch die AfD-Fraktion Sachsen. Bei der Berliner Zeitung hieß es, die Bundesregierung wolle „Lügen tatsächlich verbieten“. „Kommt jetzt das Lügen-Verbot?“, fragte die Bild. Auch das Faktencheck-Portal Mimikama interpretierte den Koalitionsvertrag so, dass die Bundesregierung „,bewusst falsche Tatsachenbehauptungen‘ vom Schutz der Meinungsfreiheit ausnehmen“ wolle. Doch das ist irreführend. 

Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen sind schon jetzt nicht von der Meinungsfreiheit geschützt 

Das Grundgesetz verankert für jeden und jede das Recht, seine Meinung „in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“. Falsche Tatsachenbehauptungen sind aber bereits jetzt nicht von Artikel 5 geschützt: Es handelt sich nicht um Meinungen. Das bestätigen uns auf Nachfrage mehrere Rechtswissenschaftler, darunter Hubertus Gersdorf, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht und Medienrecht an der Universität Leipzig. 

So urteilte das Bundesverfassungsgericht beispielsweise im Jahr 1982: „Was (…) nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen kann, ist nicht geschützt, insbesondere die erwiesen oder bewußt unwahre Tatsachenbehauptung. Im Gegensatz zur eigentlichen Äußerung einer Meinung kann es also für den verfassungsrechtlichen Schutz einer Tatsachenmitteilung auf die Richtigkeit der Mitteilung ankommen.“ Diese Auffassung spiegelt sich in zahlreichen Gerichtsurteilen wider, auch in neueren Entscheidungen wie einem Urteil von 2018

Dass etwas nicht explizit vom Grundgesetz geschützt ist, bedeutet aber nicht, dass es verboten oder gar strafbar ist. Wie Hubertus Gersdorf erklärt, braucht es dafür eine gesonderte Verbotsnorm beziehungsweise einen Straftatbestand. Davon gibt es einige, zum Beispiel Beleidigungen, Verleumdung oder üble Nachrede einer Person. Wenn sie keine persönlichen Rechte verletzen, sind Falschinformationen nur in sehr wenigen Fällen strafbar, zum Beispiel bei Volksverhetzung. In Deutschland ist die Leugnung des Holocausts und anderer Völkerrechtsverbrechen der Nazis strafbar.

Wie zwei Gastautoren im Rechtsblog Legal Tribune Online aufführen, ist die Trennung von Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung aber nicht immer so einfach. So könne „eine Äußerung, die sowohl Elemente der Meinung als auch der Tatsache enthält, im Schwerpunkt als Meinung zu qualifizieren sein, wäre dann aber im rechtlichen Sinne keine Lüge.“

Soll das Verbreiten von Desinformation in Deutschland grundsätzlich strafbar werden? 

Kurz gesagt: Mit der aktuellen Rechtslage ist es nicht generell strafbar, Falschinformationen zu verbreiten. Sondern nur dann, wenn Persönlichkeitsrechte oder ein anderes Gesetz verletzt werden. Der Koalitionsvertrag wird an vielen Stellen so interpretiert, als wolle die neue Bundesregierung das ändern und jede Lüge strafbar machen. So sagte ein Rechtsanwalt in der Bild auf die Frage, wer sich künftig strafbar machen werde: „Das wird sich zeigen, wenn entsprechende Gesetzesentwürfe vorgelegt werden. Bisher existieren diese nicht.“ 

Für solche Pläne gibt es aber aktuell keine Anhaltspunkte. Auf Nachfrage heißt es aus der SPD-Bundestagsfraktion, der Absatz im Koalitionsvertrag werde fehlinterpretiert, „teils sicher auch sehr bewusst“. Man weise zurück, dass es sich um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit handele. Schon jetzt seien unwahre Tatsachenbehauptungen keine Meinungen und nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. 

Fast identisch äußert sich ein Sprecher der SPD: „Der Koalitionsvertrag wiederholt geltende Rechtslage: Gezielte Desinformation ist keine Meinung und genießt keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit.“ Von der CDU/CSU erhielten wir keine Rückmeldung. 

„Ein allgemeines Lügenverbot lässt sich der genannten Passage des Koalitionsvertrags kaum entnehmen“, resümieren die Autoren bei Legal Tribune Online.

Was sich ändern soll: Aufgaben der Medienaufsicht 

Im Koalitionsvertrag steht, die „staatsferne Medienaufsicht“ solle „unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben“ gegen „Informationsmanipulation sowie Hass und Hetze“ vorgehen können. Gemeint seien damit die Landesmedienanstalten, heißt es aus der SPD-Fraktion. Sie sollten etwas gegen „Desinformationskampagnen insbesondere auf sozialen Plattformen“ tun – wie genau, müsse aber noch ausgestaltet werden. 

Die Begriffe „Informationsmanipulation“ und „Hass und Hetze“ sind rechtlich nicht genau definiert. Im Koalitionsvertrag geht es im nächsten Satz um manipulative Verbreitungstechniken, zum Beispiel durch Bots. Das könnte mit „Informationsmanipulation“ gemeint sein und passt zur Aussage der SPD, es gehe um Desinformationskampagnen auf Sozialen Plattformen. 

Auf Nachfrage teilt eine Sprecherin der Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg CORRECTIV mit, die Begriffe „beschreiben (rechts-)politische Zielsetzungen“. Bestimmte Formen von Informationsmanipulation oder Hass und Hetze fielen schon jetzt unter Straftatbestände oder Vorschriften zur Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten. Teilweise gebe es aber Regelungslücken oder Modernisierungsbedarf bestehender Gesetze, zum Beispiel in Bezug auf koordinierte „Desinformationskampagnen, politische Werbung oder Sperrung von Angeboten verfassungswidriger Organisationen“. 

Auf die Frage, ob den Landesmedienanstalten hierzu Gesetzesvorhaben der Union/SPD bekannt seien, antwortete die Sprecherin: „Medienrecht ist Ländersache. Die Bundesländer arbeiten derzeit an Novellen des Medien- und des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, die nach unserer Einschätzung die vorgenannten Themen adressieren dürften.“

Der ehemalige Verfassungsrichter Peter Michael Huber kritisierte gegenüber dem Stern die Formulierung „Hass und Hetze“ als mögliche „Einfallstore“, um „ideologische Vorstellungen vor allem aus dem links-grünen Milieu“ durchzusetzen. Der „Korridor des Sagbaren“ werde seiner Meinung nach verengt und die Abgrenzung zum Strafrecht verschwimme. 

Solche Kritik teilt Professor Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig nicht: „Hass und Hetze“ seien nur dann unzulässig, wenn sie gegen Verbotstatbestände, insbesondere gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, das sei nichts Neues. „Neu ist nur das Gefährdungspotenzial, weil unter den Bedingungen des Internet Massenkommunikation eine Jedermann-Freiheit geworden ist.“ 

Digital Services Act: Parteien wollen bestehendes EU-Recht konsequent durchsetzen

Abgesehen von möglichen neuen Befugnissen für die Landesmedienanstalten enthält der Koalitionsvertrag zum Thema Desinformation wenig Neues. Die Parteien betonen, dass die Tech-Plattformen in die Pflicht genommen werden müssen. Die entsprechenden EU-Gesetze sollen durchgesetzt werden, „damit Plattformen strafbare Inhalte entfernen und systemische Risiken wie Desinformation aktiv angehen“. 

Mit Plattformen sind Soziale Netzwerke wie Instagram, X oder Tiktok gemeint. Und das relevante Gesetz ist der Digital Services Act (DSA). Ein „systemisches Risiko“ sind für die EU zum Beispiel „nachteilige Auswirkungen auf die gesellschaftliche Debatte und auf Wahlprozesse und die öffentliche Sicherheit“. 

Im DSA steht, Plattformen sollten analysieren, inwiefern ihre Algorithmen und Empfehlungs- oder Werbesysteme solche Risiken fördern. Und ob es zu gezielter Manipulation kommt, zum Beispiel durch automatisierte, koordinierte Prozesse, Bots und Scheinkonten. Die Plattformen sollen dann Maßnahmen dagegen treffen – das heißt nicht immer nur Löschen, möglich sind auch Werbeverbote oder das Hervorheben seriöser Informationen.

Forderung im Koalitionsvertrag: Verbot manipulativer Verbreitungstechniken 

Diese Regulierung, also der DSA, ist längst in Kraft und somit keine Neuheit, die die neue Bundesregierung umsetzen würde. Aber im Koalitionsvertrag stehen einige Punkte, die eine Verschärfung dieser bestehenden Regeln beinhalten. Zum Beispiel steht da, die Einführung einer verpflichtenden Identifizierung von Bots werde geprüft. 

Und „systematisch eingesetzte, manipulative Verbreitungstechniken wie der massenhafte und koordinierte Einsatz von Bots und Fake Accounts“ soll, geht es nach Union und SPD, komplett verboten werden. Die Koalition will zudem prüfen, ob die Plattformen stärker für die Inhalte, die bei ihnen verbreitet werden, haftbar gemacht werden können. 

Klar ist also: Mit der potenziellen neuen Bundesregierung sollen die Zügel im Kampf gegen Desinformation in Sozialen Netzwerken angezogen werden. Wie das in der Praxis aussehen wird, zeigt sich in den kommenden Jahren.

Mitarbeit: Sophie Timmermann
Redigatur: Max Bernhard, Steffen Kutzner

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Author: Alice Echtermann

#desinformation #gegen #koalitionsvertrag #union #vorgehen #wollen

Die #Zukunft, die wir wollen, muss #erfunden werden. Sonst bekommen wir eine, die wir nicht #wollen.
(Joseph #Beuys)
#psychotHHerapie #Zitat #Zitate #JosephBeuys

https://www.jangoeritz.de/zitate

„Pall-Mall“-Prozess: Staaten wollen weiter hacken, aber mit Regeln

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

„Pall-Mall“-ProzessStaaten wollen weiter hacken, aber mit Regeln

23 Staaten haben sich im Rahmen des „Pall-Mall“-Prozesses auf eine unverbindliche Vorschlagsliste geeinigt, um die Verbreitung von Schadsoftware wie Staatstrojanern und anderen Hacking-Werkzeugen einzudämmen. Experten bewerten die Ideenliste zwar positiv. Praktische Auswirkungen wird die Verabschiedung der Regeln aber nicht entfalten.


11.04.2025 um 16:31 Uhr
Constanze – in Überwachungkeine Ergänzungen Wohl nicht nach der Zigaretten-Marke benannt, sondern nach der Straße Pall Mall in London.

Dass Staatstrojaner um sich greifen, ist ein wachsendes Phänomen. Eine europäische diplomatische Initiative mit dem Namen Pall-Mall-Prozess, die von Großbritannien und Frankreich angestoßen wurde, widmet sich dem Problem. Das Ziel ist klar formuliert: Die „Verbreitung und unverantwortliche Nutzung kommerzieller Hacking-Werkzeuge“ wie Staatstrojaner soll bekämpft werden.

Vertreter von Staaten und internationalen Organisationen sowie von Industrie, Zivilgesellschaft und Wissenschaft entwickeln in dem Prozess einen „Verhaltenskodex“. Er ist allerdings freiwillig und vollkommen unverbindlich. Den Regeln sollen sich mitzeichnende Staaten freiwillig unterwerfen. Damit sollen die offenkundigen Probleme angegangen werden, die sich aus der Verbreitung kommerzieller Staatstrojaner und anderer Hacking-Werkzeugen ergeben. Er soll künftig auch weiteren Staaten angedient werden.

Vor einem Jahr traf sich die Pall-Mall-Initiative auf einer Konferenz in London und verabschiedete ein erstes Grundsatzpapier. 27 Staaten und internationale Organisationen haben die Erklärung unterschrieben, neben Großbritannien und Frankreich auch Deutschland und die Vereinigten Staaten.

Letzte Woche traf sich die Initiative erneut, diesmal in Paris. Dort haben sie eine zweite Version der Erklärung verabschiedet. Die neue Version wurde von 23 Staaten unterschrieben.

Staatshacker

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Wer mit Staatstrojanern ausspioniert wird

Das staatliche Hacken gefährdet die IT-Sicherheit insgesamt. Denn es basiert darauf, dass Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um die Schadsoftware unbemerkt einschleusen zu können. Staaten, die solche Hacking-Werkzeuge kaufen oder einsetzen, investieren also hohe Beträge in eine Branche, die Unsicherheit und das Ausnutzen von Sicherheitslücken zum Geschäftsmodell gemacht hat.

Das Problem, das der Pall-Mall-Prozess angehen soll, ist also hausgemacht. Die Opfer der Staatstrojaner sind zwar überwiegend außerhalb Europas zu finden. Betroffen sind immer wieder auch Journalisten, Juristen und Aktivisten. Allerdings ist das Problem dennoch längst auch innerhalb der europäischen Grenzen angekommen. In Polen wurden schon 2019 Oppositionspolitiker mit dem Staatstrojaner Pegasus gehackt, was später polnische Staatsanwälte auf den Plan rief. 578 Menschen sollen in unserem Nachbarland in den Jahren 2017 bis 2023 mit Pegasus ausspioniert worden sein.

Die Hacking-Software Pegasus des israelischen Anbieters NSO Group soll zudem den Regierungschef und Verteidigungsminister von Spanien und das Umfeld des früheren britischen Regierungschefs Boris Johnson betroffen haben. Neue Recherchen zeigen, dass Spanien bisher insgesamt 21 Pegasus-Opfer zu verzeichnen hatte. Aber auch die Niederlande sind mit elf Pegasus-Spionageopfern, Frankreich mit sieben Hacking-Fällen und Belgien mit vier Opfern vertreten.

Von diesen Staaten haben sich nur Frankreich, Polen und die Niederlande den neuen Verhaltensvorschlägen des Pall-Mall-Prozesses angeschlossen. Spanien und Belgien hingegen nicht. Das Heimatland der NSO Group Israel fehlt ohnehin auf der Liste der Unterstützer.

Pegasus ist auch mitnichten der einzige Staatstrojaner, der große öffentliche Aufmerksamkeit und noch laufende gerichtliche Nachspiele erfahren hat. Auch die Predator-Staatstrojaner des europäischen Konkurrenten Intellexa waren oft in den Schlagzeilen. Zwar konnte nach der Berichterstattung ein erheblicher Rückgang der Predator-Aktivitäten verzeichnet werden, aber die dürften vor allem durch die beispiellosen Sanktionen der US-Regierung unter Joe Biden ausgelöst worden sein. Die Kunden von Predator – also staatliche Behörden – dürften nach der öffentlichen Berichterstattung und den Sanktionen deutlich höhere Preise serviert bekommen und teilweise ihre Zusammenarbeit mit dem Anbieter eingestellt haben. Die Geschäftstätigkeit von Intellexa wird vermutlich insgesamt stark beeinträchtigt sein.

US-Sanktionen gegen europäische Staatstrojaner-Anbieter

Politische Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von Hacking-Software wie die Einleitung des Pall-Mall-Prozesses spielten dabei nur eine untergeordnete Rolle, obwohl die Staatstrojaner-Anbieter darauf sicher mit Sorge blicken. Wirkliche Angst um ihr Geschäftsfeld ist jedoch nicht angebracht, da die Liste der Unterstützer viel zu klein ist.

Rechenschaftspflichten und Kontrolle

Das Pall-Mall-Papier legt Leitlinien fest und listet recht detailliert politische Instrumente auf, die den Staaten Optionen aufzeigen sollen, wie man mit Fragen der eigenen Entwicklung, der Verbreitung und unkontrollierten Ausbreitung, des Kaufs oder der eigenen Nutzung von Staatstrojanern und anderen Hacking-Werkzeugen umgehen sollte.

Schwerpunkte der Pall-Mall-Verhaltensvorschläge sind Accountability, was man mit Zurechenbarkeit und Rechenschaftspflicht übersetzen könnte, und Kontrolle in einem weiten Sinne. Beides soll sicherstellen, dass staatliches Hacking rechtlich bewertet und geprüft werden kann. Um einen verantwortungsbewussten Einsatz sicherzustellen, sollen „Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit“ gelten, die unter Beachtung des Völkerrechts, der Menschenrechte und unter der Maßgabe der Rahmenbedingungen der Vereinten Nationen (für verantwortungsbewusstes staatliches Handeln im Cyberspace von 2021) anzuwenden sind.

Politischer Instrumentenkasten

Vorgeschlagen ist dazu ein Kontrollregime bei der Ausfuhr von Staatstrojanern, das die Risiken einer unverantwortlichen Verwendung abschätzen und mindern soll. Die Regierungen sollen auch versuchen, Anreize für verantwortungsvolles Handeln in der gesamten Hacking-Branche setzen. Solche Anreize könnten etwa darin bestehen, dass Aufträge bevorzugt an solche Staatstrojaner-Anbieter vergeben werden, die sich zur „Achtung der Rechtsstaatlichkeit und des geltenden Völkerrechts, einschließlich der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ bekennen. Wenn Anbieter das nicht tun, soll ihnen mit dem Ausschluss von Regierungsaufträgen signalisiert werden, dass eine öffentliche Auftragsvergabe mit „illegalen oder unverantwortlichen Aktivitäten“ unvereinbar und inakzeptabel ist.

Zudem könnten für Vertreter von in Ungnade gefallenen Staatstrojaner-Anbietern politische Instrumente in Stellung gebracht werden, etwa Strafverfahren, finanzielle Sanktionen oder Reisebeschränkungen. Das solle auch für Konkurrenten ein Zeichen setzen.

Zugleich soll Staatstrojaner-Opfern geholfen werden, empfiehlt das Pall-Mall-Papier. Wer einem hohen Risiko ausgesetzt sei, von Staatstrojanern ins Visier genommen zu werden, der könnte sensibilisiert und beraten werden, beispielsweise „Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Regierungsbeamte“.

Im Pall-Mall-Prozess geht es aber nicht darum, der Nutzung der Staatstrojaner gänzlich einzudämmen. Das steht in dem Prozess außer Frage, da ein rechtmäßiger Einsatz für legitime Zwecke als Möglichkeit angenommen wird. Allerdings wird der wachsende Markt klar als Bedrohung erkannt und zwar „für die Sicherheit, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Stabilität des Cyberspace“. Diese Bedrohungen „werden in den kommenden Jahren voraussichtlich zunehmen“, heißt es in dem Dokument.

Dahinter kommt bei den sogenannten Stakeholdern die klare Erkenntnis zum Vorschein, dass es ein massives und wachsendes Problem mit Staatstrojanern gibt. Ein Großteil der europäischen Länder – auch Deutschland – bringt durch das aktualisierte Dokument zum Ausdruck, dass sie das Problem angehen wollen. Das Ergebnis kann aber wegen der Unverbindlichkeit nur als Symbolpolitik eingeordnet werden.

Die Finanziers der Branche sind ja auch die Staaten, die den Pall-Mall-Prozess in Gang gesetzt haben. Sie sind als Verursacher des wachsenden Marktes der Hacking-Anbieter die wichtigsten Akteure, die zur praktischen Eindämmung der Staatstrojaner betragen könnten. Ein paar mehr freiwillige Vorschläge für Kontrollmechanismen und rechtliche Regeln und das Erinnern an Menschenrechte dürften hier lange nicht ausreichend sein. Das Risiko bleibt also groß, dass in einigen Jahren ein noch größeren Anbieter-Markt existieren wird.

Gefahr für die IT-Sicherheit bleibt bestehen

Sven Herpig vom unabhängigen Verein interface bewertet die freiwilligen Verhaltensregeln des Pall-Mall-Prozesses als „ersten Schritt zur weiteren Konkretisierung“ grundsätzlich positiv. Er sagt jedoch: „Praktische, operative Auswirkungen erwarte ich mir von der Verabschiedung der Regeln nicht direkt.“ Grund für die geringe „normative Bedeutung“ sei vor allem, dass bisher mit 23 Staaten nur so wenige Unterstützer mitgezeichnet hätten.

Alexandra Paulus von der Stiftung Wissenschaft und Politik sieht den Pall-Mall-Prozess als „eine der spannendsten aktuell laufenden Cyberdiplomatie-Initiativen“. Sie bewertet den Vorteil vor allem darin, dass die Initiative so gestaltet sei, dass es ein „klar umgrenztes Thema“ gäbe.

Ob aber diese Verhaltensregeln eine Eindämmung der kommerziellen Hacking-Branche bewirken können, sieht Herpig skeptisch: „Langfristig könnte es als normativer Rahmen dienen, den Staaten nutzen, um sie einzudämmen.“ Dazu brauche es staatlichen Willen und entsprechende rechtliche Regeln, betont Herpig. „Und das in vielen Staaten, vor allem auch diejenigen, wie Israel oder Russland, die diese Verhaltensregeln bisher noch nicht mitgezeichnet haben.“

Auch Alexandra Paulus beantwortet die Frage danach, ob die Regeln eine Eindämmung bewirken können, eher zurückhaltend. Man müsse sich klarmachen, dass sich das verabschiedete Dokument an Staaten richte. „Um den Markt wirklich zu beeinflussen“, sei entscheidend, welche Regeln die Staaten für die Branche aufstellten. Das könne entweder eine „harte Regulierung, etwa Exportkontrollen“, sein oder „weiche Anreizsysteme, zum Beispiel Regeln für die öffentliche Beschaffung“ der Hacking-Werkzeuge. Zudem könnten Staaten Regeln für die eigene Nutzung von kommerzieller Hacking-Software aufstellen, „zum Beispiel eine unabhängige Aufsichts-Institution“. Die Frage sei, ob „Staaten das Dokument zum Anlass nehmen, tatsächlich ihre Politik zu verändern“.

Die Wissenschaftlerin sieht die Verhaltensregeln als Puzzleteile und sagt: „Wenn sie zusammengefügt werden, können sie einen großen Einfluss auf den Markt haben.“ Am wirkmächtigsten seien Exportkontrollen und Sanktionen. Auch andere Instrumente könnten wirken: die Staatstrojaner-Anbieter besser zu kennen sowie Regeln und Aufsichtsgremien für die staatliche Nutzung. „Würden die unterzeichnenden Staaten diese Instrumente flächendeckend ausrollen, wären wir schon ein großes Stück weiter“, sagt Paulus.

Das bisherige Ergebnis des Pall-Mall-Prozesses sei auch ein „Selbsteingeständnis der Staaten, dass sie eigentlich an der ‚Misere‘ schuld sind“, sagt Herpig, der bei interface den Bereich „Cybersicherheitspolitik und Resilienz“ leitet. Auch deswegen hätten nur so wenig Staaten unterzeichnet. In der Praxis werde sich „kurz- bis mittelfristig vermutlich rein gar nichts ändern“.

Das bisherige Ergebnis des Pall-Mall-Prozesses sei erst ein Anfang, betont Paulus von der Stiftung Wissenschaft und Politik. Das „härteste Stück Arbeit“ stünde noch bevor, „nämlich ein Code of Practice für die Wirtschaft“. Sie sei gespannt, ob es gelingen wird, „mit den diversen Unternehmen des Ökosystems ins Gespräch zu kommen“.

Das dürfte schwierig werden. Denn es liegt in der Natur der Branche, nicht allzu transparent zu sein. Denn ein Gutteil der schattigen Zwischenhändler und der Kunden – also die staatlichen Käufer der Staatstrojaner – bestehen schließlich darauf.

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Author: Constanze

#hacken #prozess #regeln #staaten #weiter #wollen

„Pall-Mall“-Prozess: Staaten wollen weiter hacken, aber mit Regeln

23 Staaten haben sich im Rahmen des „Pall-Mall“-Prozesses auf eine unverbindliche Vorschlagsliste geeinigt, um die Verbreitung von Schadsoftware wie Staatstrojanern und anderen Hacking-Werkzeugen einzudämmen. Experten bewerten die Ideenliste zwar positiv. Praktische Auswirkungen wird die Verabschiedung der Regeln aber nicht entfalten.

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Initiativen wollen Deutz-Mülheimer Straße in „Straße der Spekulanten“ umbenennen

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