Tendiere jetzt zu dieser „Lösung“: Da die Trennung nicht mehr vorhanden ist, kann auch #VZ241 nicht mehr gelten. Der Asphalt hat Gehwegcharakter, ist also einer. Weiter vorne, wo die Trennung wieder anfängt, haben wir einen unbeschilderten Radweg links der Linie.
Radfahrende müssten also absteigen, hätten aber auch keine Benutzungspflicht mehr.

Jetzt das Ganze noch in OSM abbilden und der Nachwelt irgendwie Hinweise hinterlassen.

#StVO #WarumHörtDerFahrradWegEinfachHierAuf #StVOGore #Radverkehrsführung

#Gundelfingen ist bei der #Radverkehrsführung auch echt maximal schlau unterwegs, aber dazu später mehr. Ich bin hin um herauszufinden, warum #OSMAnd mich ums Verrecken westlich des Bahnhofs sieht. Nach Reparieren des Areals im Bild und ein paar bicycle=no/dismount hört es damit hoffentlich auf. Bilder vom Weg werden folgen.

Die wichtige Frage zuerst: Was gilt hier?
Hinter mir ist  ausgeschildert. Für  habe ich gefunden, dass der, sofern kein Ende beschildert ist, gilt bis er offensichtlich nicht mehr gilt, und auch gleichberechtigte Einmündungen und Gabelungen nicht unbedingt ein Ende bedeuten.
Ist das hier auch so, also würde der Gehweg nur bis Ende der gepflasterten Fläche gelten? Und ist der Asphalt dann Radweg oder Fußweg? Und wenn Radweg, warum ist da ein Zebrastreifen? Und warum ist weiter vorne dann wieder eine durchgezogene Linie mit -Ende an der Einmündung? #UndWarumHastDuNeMaskeAuf

Das rechts ist übrigens der , wo die Navigation hoch will.

#StVO #OSMMapping #StVOGore #VZ241