Das hypothetische Konstrukt einer teils verbotenen und teils ausgeschlossenen #AfD lässt ein #Teilverbot noch absurder erscheinen als eh schon. Dass das real passiert, kann man aber praktisch ausschließen. Plausibel ist nur ganz oder garnicht. Allenfalls bei der JA wär es denkbar, falls überhaupt am #Parteienprivileg teilhabender Teil der Partei. [2/2]
Könnten wir vielleicht erstmal drüber reden, was so ein #Teilverbot eines #Landesverband⁠s überhaupt bedeuten soll? Ein #Betätigungsverbot für die #Partei im Gebiet dieses Lands? Die Begründung im Gesetzentwurf von 1950 muss man wohl so lesen (»gebietsmäßig beschränktes Verbot«). Da war aber auch noch ein Verbot eines Landesverbands explizit vorgesehn. Der #Bundestag hat das rausgestrichen. https://verfassungsblog.de/paradoxien-und-anpassungsbedarf-im-bverfgg/ #WahlThread #AfDVerbot #Parteiverbot [1/11]