Könnten wir vielleicht erstmal drüber reden, was so ein #Teilverbot eines #Landesverbands überhaupt bedeuten soll? Ein #Betätigungsverbot für die #Partei im Gebiet dieses Lands? Die Begründung im Gesetzentwurf von 1950 muss man wohl so lesen (»gebietsmäßig beschränktes Verbot«). Da war aber auch noch ein Verbot eines Landesverbands explizit vorgesehn. Der #Bundestag hat das rausgestrichen. https://verfassungsblog.de/paradoxien-und-anpassungsbedarf-im-bverfgg/ #WahlThread #AfDVerbot #Parteiverbot [1/11]