#Filmfreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Übermittlung von #Gedankeninhalten durch #Bilderreihen, die zur #Projektierung #bestimmt sind.
#Filmfreiheit
Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Übermittlung von #Gedankeninhalten durch #Bilderreihen, die zur #Projektierung #bestimmt sind.
“Ein #sachlicher Grund für die #Ungleichbehandlung von #kirchlichen und nicht-kirchlichen Beschäftigten beim Gehalt existiert nicht. Wenn der günstigste Anbieter von Kommunen bevorzugt wird, läuft das auf eine #Zwangskonfessionalisierung unter Einsatz #öffentlicher #Gelder hinaus. https://t.co/UPEWJqQO5N”