Da uns zu diesem Thema immer wieder Anfragen aus ganz Deutschland erreichen: Bei Privatanzeigen steht euer Name und Wohnort nicht mehr im 1. Anschreiben an die Halter (Anhörungsbogen), aber im darauf folgenden Bußgeldbescheid.
Die Praxis wurde 2019 in Frankfurt geändert, nachdem wir den hessischen Datenschutzbeauftragten einschalteten und dieser das Ordnungsamt auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Datensparsamkeit hinwies.
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