The REAL fradie 💚☕💻🤎🏳️‍🌈

@fradie_new
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"Terrorist" Antifa AntiFIFA Die_Linke
Wir haben nicht die Macht, die uns viel Geld verleiht.

Was willste machen? 🫤

"Terrorist" | Reich gegen Arm geht weiter..

@fradie_new

Man erzählte einst, Daten seien das neue Öl.
Parallelen kann man nicht abstreiten.

@andre_meister
"Der Pöbel muss einfach rundherum überwacht werden… während wir ihm Freiheit und soziale Absicherung wegnehmen… und unsere Auftraggeber ihn nach Strich und Faden ausnehmen."
@andre_meister Sie werden echt jedes Mal frecher!

@andre_meister wieviel #Verfassungsfeindlichkeit braucht es für'n #Parteiverbot oder zumindest Ticket ins 8. OG der JVA Stammheim?

@andre_meister ach diese Frau fällt echt immer wieder auf

Nur nie positiv.

Heute verteidigt SPD-Justizministerin Stefanie Hubig ihr Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Grund sind Fake-Shops und digitale Gewalt. Abfragen bei allen Straftaten ganz ohne Richtervorbehalt. Zugriff für alle Geheimdienste und andere berechtigte Stellen. https://netzpolitik.org/2026/dritter-versuch-bundesregierung-beschliesst-anlasslose-vorratsdatenspeicherung/
Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung

Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern - anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.

netzpolitik.org
Sorry. Das war 2015. Der Minister war Heiko Maas. Das Gesetz war verfassungswidrig. https://dserver.bundestag.de/btp/18/18131.pdf#page=12
Der SPD-Justizminister verteidigt sein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Grund sind Mord und Totschlag. Abfragen nur bei schwersten Straftaten und nur mit Richtervorbehalt. Kein Zugriff für Geheimdienste.
Sorry. Das war 2007. Die Ministerin war Brigitte Zypries. Das Gesetz war verfassungswidrig. https://dserver.bundestag.de/btp/16/16124.pdf#page=52
Die SPD-Justizministerin verteidigt ihr Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung: Grund ist Kampf gegen Terror. Abfragen nur bei erheblichen Straftaten und nur mit Richtervorbehalt. Kein Zugriff für Geheimdienste.